In unserem neuen Lexikon-Beitrag widmen wir uns der Frage, was unter »Verhältnismäßigkeit« im Krieg zu verstehen ist. Die Bedeutung dieses Begriffs im humanitären Völkerrecht hat wenig mit dem zu tun, wie er in Medien und in öffentlichen Debatten oftmals verwendet wird.
Dabei gibt es eine klare Definition, was unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit von Angriffen im Kriegsrecht zu verstehen ist: Es bedeutet, dass das erwartbare Ausmaß des Kollateralschadens eines Angriffs auf ein legitimes militärisches Ziel im Vergleich zum erwartbaren militärischen Vorteil nicht exzessiv sein darf.
Schäden an ziviler Infrastruktur oder Opfer unter der Zivilbevölkerung bedeuten nicht automatisch, dass eine Militäroperation »unverhältnismäßig« war. Das muss jedes Mal im Einzelfall bewertet werden und kann nur auf Basis umfangreichen Wissens das über Ziel und Zweck eines Angriffs erfolgen. Die meisten Anklagen Israels etwa, wie sie von Organisationen wie Amnesty International wegen angeblicher Kriegsverbrechen erhoben werden, entbehren jeglicher Grundlage im humanitären Völkerrecht.