Indem Israelhasser dauernd aufeinander verweisen, verleihen sie ihren Lügen Beine – zu sehen gerade am Vorwurf des »Völkermords«.
In diesen Wochen kann man in Echtzeit studieren, wie dem ohnehin bereits breiten Repertoire an israelfeindlichen Lügen eine weitere hinzugefügt wird, auf die sich künftige Generationen von Israelhassern ganz selbstverständlich berufen werden. Sehen wir uns im Einzelnen an, wie das funktioniert.
Alles begann Ende letzten Jahres, als die offen mit der Hamas sympathisierende Regierung Südafrikas beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) eine Klage gegen Israel wegen »Völkermords« einbrachte. Israel, so stellen es die Südafrikaner dar, gehe im Gazastreifen nach dem 7. Oktober 2023 nicht etwa aus guten Gründen gegen eine Terrororganisation vor, sondern ziele in Wahrheit darauf ab, »eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören«, wie es in der relevanten Passage (Artikel II) der sogenannten Völkermordkonvention heißt.
Erster Schritt: Missinterpretation
Der Vorwurf ist zwar absurd, aber darauf kommt es zunächst einmal nicht an, denn mit dem Inhalt der Klage setzte sich der IGH in seinem ersten Schritt gar nicht auseinander. Er tat nur, was er in allen vergleichbaren Fällen auch getan hat: Er prüfte, ob er überhaupt zuständig sein kann; also, ob die von Südafrika erhobenen Vorwürfe überhaupt geeignet sein können, ein Verfahren im Sinne der Völkermordkonvention zu rechtfertigen – völlig unabhängig davon, ob sie zutreffen oder nicht. Das, und nichts anderes, hat der IGH in seiner Entscheidung Ende Januar getan und festgestellt: Ja, wären die Vorwürfe wahr, könnten sie Verstöße gegen die Konvention darstellen.
Noch einmal, weil es wichtig ist: Der IGH hat nicht gesagt, dass der Vorwurf des Völkermords gegen Israel plausibel wäre – das konnte er nicht, weil er sich inhaltlich mit den Vorwürfen gar nicht beschäftigt hat –, sondern nur, dass die Vorwürfe einen Fall darstellen könnten, der unter die Völkermordkonvention fallen könnte.
Dieser Unterschied ist natürlich den Israelhassern egal: Sie verstehen ihn entweder wirklich nicht, wollen ihn nicht verstehen oder verbreiten einfach Lügen. Aber sie tun jedenfalls genau das, was der ehemalige UNRWA-Sprecher Chris Gunness nach der IGH-Entscheidung von Ende Januar prompt tat: Der Gerichtshof, so behauptete er, habe den Völkermordvorwurf gegen Israel für plausibel erklärt.
Damit daraus ein Dauerrenner im israelfeindlichen Repertoire wird, reicht aber eine Einzelperson nicht aus, selbst, wenn sie wie Gunness über eine einschlägige Reputation verfügt. Es braucht vielmehr etwas, das irgendwie offiziös klingt. UNO-Experten zum Beispiel.
Zweiter Schritt: Unabhängige Experten
»Unabhängige UNO-Experten haben zu einem Waffenembargo gegen Israel aufgerufen«, war am 23. Februar auf der ORF-Seite zu lesen. Und weiter hieß es unter Verweise auf den IGH: »Da die Richter offensichtlich die Gefahr eines Völkermords für plausibel hielten, müssten sämtliche Waffenlieferungen unter den derzeitigen Umständen gestoppt werden, forderten die mehr als ein Dutzend UNO-Expertinnen und UNO-Experten.«
Dass der IGH in Wahrheit offensichtlich nichts dergleichen gesagt hat, ficht die »Experten« der UNO nicht an. Die bloß formale Entscheidung des IGH machen sie zu einem »plausiblen« Völkermordvorwurf gegen Israel, weswegen keine Länder diesem mehr Waffen liefern dürften.
Um welche »Experten« es sich dabei handelt, die hier der Selbstverteidigung des jüdischen Staats gegen eine mörderische Terrororganisation in die Quere kommen wollen, zeigt schon der Name Francesca Albanese, die vom durch und durch israelfeindlichen UN-Menschenrechtsrat eingesetzte »Sonderberichterstatterin über die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten«, deren Israelhass selbst für UNO-Maßstäbe beachtlich ist. Und muss eigens betont werden, dass es keinerlei vergleichbaren Forderungen durch all diese »Experten« gab, als Russland in Syrien systematisch die Gesundheitsinfrastruktur in Grund und Boden bombte, oder in die Ukraine einfiel?
Dritter Schritt: In der Welt
Mit der Erklärung der UN-»Experten« liegt jetzt ein Dokument vor, auf das sich die Israelhasser in Zukunft berufen können, weil es ja immerhin von namhaften UN-Vertretern stammt. Der darin unter falscher Berufung auf den IGH propagierte Vorwurf des »Völkermords« ist damit gewissermaßen schon institutionalisiert, und das hat einen entscheidenden Vorteil: Da sich kaum jemand die Mühe macht, die tatsächliche IGH-Entscheidung anzusehen und nachzulesen, was wirklich gesagt wurde, ist der Völkermord-Vorwurf gewissermaßen auf eigene Beine gestellt worden – dass er auf einer Fehlinterpretation, einem Missverständnis oder einer glatten Lüge beruht, ist der Erklärung der UN-»Experten« nicht mehr anzusehen.
Von jetzt ab wird die israelfeindliche Propaganda sich also auf diese Erklärung stützen, um Israel des »Völkermords« zu bezichtigen. Es würde nicht wundern, sollte in dem noch anstehenden Verfahren beim IGH auf diese Erklärung als Beleg für den Vorwurf verwiesen werden.
Denn genauso funktioniert die israelfeindliche Agitation seit Jahrzehnten: Voreingenommene Personen und/oder Institutionen verbreiten irgendeine Israel diffamierende Unwahrheit, auf die sich im Folgenden dann andere Israelhasser beziehen, um ihren eigenen Diffamierungen des jüdischen Staates Glaubwürdigkeit zu verschaffen. Ist ein entsprechender Vorwurf erst einmal in der Welt, sorgen einschlägige Zitierkreisläufe dafür, dass er so oft wiederholt wird, bis er für selbstverständlich gehalten wird. Im Fall des Völkermord-Vorwurfs erleben wir, wie die Basis für ein solches Lügengebilde gerade geschaffen wird.