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Huthi im Jemen: Kreuzigung und Steinigung für Homosexualität

Todesstrafe für Homosexualität: Huthi-Aufmarsch im Jemen
Todesstrafe für Homosexualität: Huthi-Aufmarsch im Jemen (© Imago Images / ZUMA Wire)

In einem Prozess Anfang dieses Jahres wurden über dreißig Männer wegen Anschuldigungen der Homosexualität zum Teil zum Tode verurteilt, zum Teil mit langjährigen Haftstrafen belangt.

Die offiziell als Ansar Allah bekannte Huthi-Bewegung, ist eine schiitische islamistische Organisation, die in den 1990er Jahren im Jemen entstand, die mittlerweile große Teile des Landes kontrolliert und unter anderem dafür bekannt ist, bereits in der Vergangenheit LGBTQ+-Personen durch willkürliche Verhaftungen, Folter, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, Drohungen und Schikanen verfolg zu haben.

Im Januar hat nun ein Huthi-Gericht neun Männer in einem Massenprozess wegen »zweifelhafter Anschuldigungen der Sodomie« zum Tode verurteilt, so eine Menschenrechtsorganisation. Bei dem Prozess wurden insgesamt 32 Männer verurteilt, neun davon zum Tode, unter anderem durch Kreuzigung und Steinigung. Die weiteren 23 wurden mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren belangt. Drei dieser Männer wurden außerdem zu öffentlichen Auspeitschungen verurteilt.

Der Beauftragte für den Jemen und Bahrain bei Human Rights Watch (HRW), Niku Jafarnia, bezeichnete die Massenprozesse als »abscheuliche Missachtung der Rechtsstaatlichkeit. Die Huthi verhängen Todesurteile und misshandeln Männer in der Öffentlichkeit, ohne auch nur den Anschein eines ordentlichen Verfahrens. Die Huthi nutzen diese grausamen Maßnahmen, um von ihrem Versagen abzulenken, zu regieren und die Menschen in ihren Gebieten mit grundlegenden Bedürfnissen zu versorgen. Um ihre Brutalität zu verschleiern, klagen die Huthi Menschen wegen unmoralischer Handlungen an, insbesondere diejenigen, die sich ihnen widersetzen.« Jafarnia forderte, die mit dem Iran verbündete Gruppe »sollte die Anwendung der Todesstrafe und andere Formen grausamer und erniedrigender Bestrafungen sofort beenden und den Angeklagten ein ordentliches Verfahren gewähren«.

Verstoß gegen jemenitisches Recht

Human Rights Watch prüfte die offiziellen Anklageschriften des Huthi-Gerichts sowie in den sozialen Medien veröffentlichte Videos der Gerichtsverhandlungen. Darüber hinaus befragte die Menschenrechtsorganisation einen Anwalt, der mit dem Fall vertraut ist, und bezweifelt, dass die Angeklagten Zugang zu einem Rechtsbeistand hatten.

HRW stellte abschließend fest, dass gegen das jemenitische Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verstoßen wurde, da die Polizeibeamten keine Haftbefehle vorlegten und die Telefone der Männer unrechtmäßig beschlagnahmt und ausgelesen wurden. Die Untersuchungen von Human Rights Watch folgen auf frühere Berichte vom Februar, nach denen dreizehn Männer wegen Verbrechen im Zusammenhang mit Homosexualität zum Tode verurteilt wurden.

Die Todesurteile wurden in Ibb verhängt, einem von den Huthi-Milizen kontrollierten Gebiet. Jafarnia sagte damals, während die Welt damit beschäftigt sei, die Angriffe der Huthi im Roten Meer zu beobachten, würden die schiitischen Milizen »ihre Misshandlungen im eigenen Land ausweiten«.

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