„El Pais zufolge befand das Bundesgericht in Buenos Aires am Freitag in einem Berufungsverfahren gegen das Urteil einer niedrigeren Instanz, dass der argentinische Staatsanwalt Alberto Nisman nicht Selbstmord beging, sondern ermordet wurde. Nisman wurde am 18. Januar 2015 mit einem Kopfschuss tot aufgefunden. Nur wenige Tage zuvor hatte er eine 300seitige Anklageschrift eingereicht, in der er die damalige Präsidentin Cristina Fernandez Kirchner beschuldigte, sie habe die Beteiligung des Iran an dem Bombenanschlag auf das jüdische AMIA-Gemeindezentrum in Buenos Aires vertuscht. Damit erhielt das Bundesgericht das Urteil von Bundesrichter Julián Ercolini vom Dezember aufrecht. Das Motiv für die Ermordung Nismans stehe in direktem Zusammenhang mit den Anschuldigungen, dass Kirchner versucht habe, die Beteiligung Teherans an dem Bombenanschlag auf das AMIA-Gemeindezentrum, bei dem 85 Menschen getötet wurden, zu vertuschen, so die Richter.
Das Bundesgericht wies die niedrigere Instanz an, sich der Strafverfolgung ‚mit der Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit‘ zu widmen, ‚die ein derart gravierender Tatbestand verlangt‘. Ercolini hatte im Dezember festgestellt, es gebe hinreichende Beweise dafür, dass Nisman sich den Kopfschuss, der ihn im Januar 2015 tötete, nicht selbst beigebracht habe. ‚Nismans Tod kann kein Selbstmord gewesen sein‘, erklärt er. Im März wurde bestätigt, dass Kirchner, die jetzt dem Senat angehört, sich wegen der angeblichen Vertuschung zusammen mit elf anderen ehemaligen Angehörigen der Regierung vor Gericht wird verantworten müssen.“ (Jeremy Sharon: „Argentinian prosecutor Nisman was murdered, court confirms“)