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Uganda distanziert sich von eigener Richterin in Den Haag

Die ugandische Richterin Julia Sebutinde am Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Die ugandische Richterin Julia Sebutinde am Internationalen Gerichtshof in Den Haag (© Imago Images / Xinhua)

Im Beschluss zur Klage Südafrikas gegen Israel wegen Völkermords lehnte Julia Sebutinde als einziges Gremiumsmitglied des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag alle Abmahnungen Israels ab.

In einer von der ugandischen Regierung veröffentlichten Erklärung heißt es, dass Julia Sebutinde, die in einem Minderheitsgutachten zu dem Schluss kam, dass es keine Grundlage für die von Südafrika gegen Israel erhobenen Vorwürfe von Kriegsverbrechen und Völkermord im Gazastreifen gibt, nur sich selbst und nicht die Positionen der Regierung vertrete.

»Die von Richterin Sebutinde eingenommene Haltung ist ihre persönliche und unabhängige und spiegelt in keiner Weise die Positionen der Republik Uganda wider«, hieß es in der Stellungnahme. Hervorgehoben wurde auch, dass Uganda weiterhin zu seiner Unterstützung des gemeinsamen Abschlussdokuments des 19. Gipfels der Blockfreien Staaten stehe, der eine Woche zuvor in der ugandischen Hauptstadt Kampala abgehalten worden war. In der vom Gastgeberland zitierten Erklärung wird Israels »Militäroperation gegen das wehrlose palästinensische Volk« kritisiert, die Tötung unbewaffneter Zivilisten verurteilt und ein sofortiger Waffenstillstand gefordert.

Unzureichende Beweisvorlage

Julia Sebutinde war das einzige Mitglied des siebzehnköpfigen Gremiums des Internationalen Gerichtshofs, das gegen alle sechs Maßnahmen stimmte, die das Gericht in einem Urteil gegen Israel beschlossen hatte. Dabei sprach sie sich gegen Anordnungen aus, die von einer Mehrheit von fünfzehn Richtern akzeptiert wurden. Selbst der Vertreter Israels, Aharon Barak, unterstützte zwei der Anordnungen, die von der ugandischen Richterin abschlägig beurteilt wurden, nämlich die Forderung nach humanitärer Hilfe für die Palästinenser im Gazastreifen und jene nach Einstellung der Anstachelung zur Begehung von Kriegsverbrechen.

In seiner Entscheidung verzichtete das Gericht auf die Anordnung eines Waffenstillstands, was eine Erleichterung für Israel darstellt, ließ aber die Klage wegen Völkermords zu, was weltweit als Schlag gegen den Ruf des jüdischen Staates angesehen wird. 

In ihrem Minderheitsvotum erklärte Sebutinde, der Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern sei grundsätzlich politischer Natur und erfordere Diplomatie und Verhandlungen, um eine dauerhafte Vereinbarung zwischen den Parteien zu treffen. Sie betonte, dass kein Rechtsstreit vorliege und kam zu dem Schluss, Südafrika konnte nicht einmal vordergründig Israels Handlungen als völkermörderisch beweisen. 

»Südafrika hat nicht einmal mutmaßlich bewiesen, dass die angeblich von Israel durchgeführten Aktionen in völkermörderischer Absicht erfolgten, und daher unterschreiten diese Aktionen die Schwelle für einen Völkermordanspruch«, schrieb die Richterin.

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