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UN-Vertreterin: Israel darf sich nicht gegen Terror wehren

Ort des Attentats vom Freitag in Tel Aviv. Geht es nach Albanese, darf man in Israel vielleicht um Terroropfer trauern. Wehren dürfe sich das Land gegen den Terror aber nicht. (© imago images/NurPhoto)
Ort des Attentats vom Freitag in Tel Aviv. Geht es nach Albanese, darf man in Israel vielleicht um Terroropfer trauern. Wehren dürfe sich das Land gegen den Terror aber nicht. (© imago images/NurPhoto)

Der EU-Außenbeauftragte betont Israels Recht auf Selbstverteidigung gegen Terror. Eine UN-Vertreterin widerspricht.

In einem am Samstag veröffentlichten Statement äußerte sich Josep Borrell, der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, zur »schweren Eskalation der Gewalt« in Israel. Darin nahm er Bezug auf den tödlichen Terroranschlag in Tel Aviv vom Freitagabend und erklärte: »Die EU verurteilt diese Gewaltakte auf das Schärfste. Das muss aufhören.«

Auf den Beschuss Israels mit Raketen und einen weiteren Mordanschlag im Jordantal bezogen, schrieb Borrell: »Wir verurteilen auch den wahllosen Raketenbeschuss Israels aus dem Gazastreifen und dem Gebiet des Libanon. Wir verurteilen vorbehaltlos den Terroranschlag, bei dem zwei Israelis getötet und einer schwer verletzt wurde.« Und er betonte ausdrücklich: »Israel hat das Recht, sich zu verteidigen«, fügte aber hinzu, dass diese Verteidigung »verhältnismäßig« sein müsse.

Borrell kam auch auf die Ereignisse rund um die Al-Aksa-Moschee zu sprechen, die von israelischen Sicherheitskräften gestürmt wurde, nachdem sich gewaltbereite Palästinenser darin verbarrikadiert hatten. Die EU »verurteilt die gewalttätigen Vorfälle in den Heiligen Stätten und erinnert daran, dass der Status quo aller Heiligen Stätten erhalten werden muss.«

Israelis müssen sich massakrieren lassen

Auf Twitter postete Francesca Albanese, seit Mai 2022 Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die palästinensischen Gebiete, einen Link zu Borrells Statement – allerdings nur, um einer seiner zentralen Aussagen sogleich direkt zu widersprechen: Israel habe zwar, so paraphrasierte sie Borrells Feststellung, das Recht, sich selbst zu verteidigen, »kann es aber nicht für sich in Anspruch nehmen, wenn es um die Menschen geht, die es unterdrückt oder deren Land es kolonisiert«.

Die für ihre israelfeindlichen Überzeugungen bekannte Albanese stellte also palästinensischem Terror gegen Israelis nicht weniger als einen umfassenden Persilschein aus. Da sie selbstverständlich davon überzeugt ist, Israel »unterdrückt« die Palästinenser und »kolonisiert« deren Land, könne es ihnen gegenüber eben kein Recht auf Selbstverteidigung in Anspruch nehmen.

Folgt man diesem abstrusen Verständnis, wären Palästinenser zu jedem noch so blutigen Massaker von Israelis berechtigt, ohne dass der von Albanese verabscheute jüdische Staat sich dagegen zur Wehr setzen dürfe. Und auch gegen den Beschuss Israels mit Raketen aus dem Gazastreifen dürfte es nichts unternehmen. Das Leben israelischer Zivilisten zu schützen ist ihrem Verständnis zufolge schlicht ein illegaler Akt.

Obwohl sie sich mit solchen Ansichten unter normalen Umständen als UN-Sonderberichterstatterin disqualifiziert haben müsste, braucht sie sich um ihren Job keine Sorgen zu machen. Aber wenn es um Israel geht, ist bei den Vereinten Nationen nichts normal – Albaneses offenkundige Einseitigkeit und Voreingenommenheit waren schließlich ausschlaggebend dafür, dass sie den Posten überhaupt erst bekommen hat. Was überall anders eine sofortige Entlassung zur Folge hätte, gilt hier als besondere Qualifikation.

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