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Gesetze gegen Kinderehen in der Türkei greifen nicht

Gesetze gegen Kinderehen in der Türkei greifen nicht„Nach Angaben des türkischen Statistikamtes fiel die Zahl der minderjährigen Bräute in den letzten fünf Jahren von sechs Prozent auf vier Prozent aller Eheschließungen. Doch diese Statistik zählt nur die amtlichen Ehen, die von Standesbeamten geschlossen werden und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Demnach können minderjährige Mädchen in Ausnahmefällen mit 17 Jahren heiraten, wenn die Eltern zustimmen, nur mit richterlicher Genehmigung auch mit 16 Jahren. Die allermeisten Kinderehen werden aber von der Statistik nicht erfasst, weil sie nicht amtlich geschlossen werden, sondern nur von einem Imam, einem islamischen Geistlichen. Die türkische Opposition schätzt diese Dunkelziffer auf ein Drittel aller Ehen im Land – das geht aus einem aktuellen Antrag der Opposition auf einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss hervor. Das Parlament könne da aber nicht viel ausrichten, meint Frauenrechtlerin Kanat.

Die türkischen Gesetze seien in den letzten Jahrzehnten stetig verbessert worden und heute eigentlich recht gut, sagt [die Frauenrechtlerin Gülsun Kanat vom Istanbuler Frauenschutzverein Mor Cati]. Das Problem liege bei der Umsetzung. So würden die Gesetze zum Schutz von Frauenrechten von den Gerichten nicht ausgeschöpft und von den Behörden oft nicht angewandt. Das liege gar nicht so sehr an der islamisch orientierten Regierung der Türkei, sagt die Frauenrechtlerin, denn das sei unter vorherigen Regierungen auch nicht anders gewesen. Das Problem sieht sie vielmehr in der Vorherrschaft des Mannes in der türkischen Gesellschaft, gleich welche Partei gerade an der Regierung ist.“ (Susanne Güsten: „Gesetze greifen noch nicht“)

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