Mit dem vom deutschen Bundestag empfohlenen Betätigungsverbot für die libanesische Terrororganisation Hisbollah, wäre ein Verbot des Al-Quds-Marschs in Berlin möglich.
Elio Adler, Die Welt
Wie jedes Jahr zum Ende des Fastenmonats Ramadan droht Berlin die Bühne für offenen Israelhass und Antisemitismus zu werden. Denn beim sogenannten Al-Kuds-Marsch wird die Vernichtung Israels gefordert. Ganz so, wie es sich sein Erfinder Ajatollah Khomeini im Jahr 1979 gedacht hat. Der Al-Kuds-Tag muss daher als Versuch eines ideologischen Revolutionsexportes verstanden werden, der auf die Vernichtung des jüdischen Staates Israel und die „Befreiung“ Jerusalems (Arabisch für al-Kuds) zielt. Doch vielleicht wird es in diesem Jahr anders.
Grund zur Hoffnung gibt der im Dezember 2019 gefasste Beschluss des Bundestages, in welchem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, ein Betätigungsverbot gegen die Hisbollah zu erlassen. (…) Noch vor wenigen Jahren zeigten sich in Deutschland lebende Anhänger der Terrormiliz beim Al-Kuds-Marsch ganz offen und stellten ihre Anhängerschaft durch Fahnen und T-Shirts zur Schau. Es wurde deutlich sichtbar: Der lange Arm der Mullahs reicht auch bis in die deutsche Hauptstadt. (…)
Ein Verbot des Aufmarsches dieser Freiheitsfeinde ist seit Dezember durch den Hisbollah-Beschluss des Bundestags demokratisch legitimiert. Die Bundesregierung hat zunächst nur angedeutet, der Aufforderung durch den Bundestag folgen zu wollen und ein Betätigungsverbot gegen die Hisbollah zu erlassen. Aber auch ohne dieses Verbot, könnte der Berliner Innensenator Andreas Geisel einen mutigen Schritt nach vorne gehen und notfalls die Gerichte entscheiden lassen.