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Antiisraelische Terroristin will Nasenoperation von Israel bezahlt bekommen

Israelische Sicherheitskräfte am Ort des Anschlags bei Ma’ale Adumim im Jahr 2015
Israelische Sicherheitskräfte am Ort des Anschlags bei Ma’ale Adumim im Jahr 2015 (Quelle: Israeli Police Spokesperson)

Eine palästinensische Terroristin, die sich bei einem von ihr selbst verübten Terroranschlag schwere Verletzungen zuzog, hat kein Recht darauf, dass der Staat Israel die Kosten einer von Ärzten empfohlenen Nasenrekonstruktion übernimmt. Das hat ein Gericht in Haifa entschieden.

Wie die israelische Tageszeitung Haaretz schreibt, handelte es sich bei der Klägerin um jene Frau, die am 11. Oktober 2015 einen israelischen Polizisten verletzte, indem sie einen Gaskanister in ihrem Auto detonierte.

Damals gab es eine auch als „Messerintifada“ bezeichnete Welle von Mordanschlägen auf israelische Juden, insbesondere im Großraum Jerusalem. Ausgelöst wurde sie von einem Aufruf des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas. In einer am 16. September 2015 in einer im offiziellen PA-Fernsehen gesendeten (und danach immer wieder wiederholten) Rede hatte Abbas erklärt:

„Wir segnen jeden Tropfen Blut, der für Jerusalem vergossen wurde. Es ist sauberes und reines Blut, Blut, das für Allah vergossen wurde, so Allah es will. Jeder Märtyrer wird das Paradies erreichen, und jeder Verwundete wird von Allah belohnt werden“

Daraufhin machte sich die Frau, die jetzt von Israel Geld haben will, mit einem Gaskanister in einem Fahrzeug mit israelischem Kennzeichen auf den Weg nach Jerusalem, um dort Juden in die Luft zu sprengen.

Wie israelische Medien damals berichteten, kam sie allerdings nicht bis Jerusalem. An einem Kontrollpunkt in der Nähe der Stadt Ma’ale Adumim wurde sie von einem israelischen Polizisten gestoppt, weil sie regelwidrig auf einer für Busse und Fahrgemeinschaften reservierten Fahrspur fuhr. Sie stieg aus dem Auto und schrie: „Allahu akbar!“ Dann detonierte sie den Gaskanister im Auto.

Dabei wurde der 45-jährige Polizist leicht verletzt, die Terroristin erlitt schwere Verbrennungen. Susanne Knaul lieferte damals in der Presse einen sehr vagen Bericht:

„Im Westjordanland zog sich ein israelischer Polizeibeamter leichte Verletzungen zu, als eine 31-jährige Palästinenserin an einem Kontrollpunkt vor Jerusalem ihr Auto unter ‚Allah-ist-groß‘-Rufen mit einem Gascontainer in Brand gesetzt haben soll.“

Die Terroristin wurde zu elf Jahren Haft verurteilt.

Richter: Staat muss nicht alles bezahlen

Wie es in dem aktuellen Haaretz-Bericht heißt, wurde sie vom israelischen Gefängnisdienst medizinisch versorgt. Ihr sei jedoch auch eine Operation zur Rekonstruktion der Nase empfohlen worden (wer diese Empfehlung aussprach, sagt der Bericht nicht). Der Gefängnisdienst habe ihren Antrag auf Finanzierung der Behandlung jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass es sich nicht um ein für das normale Funktionieren erforderliches Verfahren handele.

Im Prozess forderte die Frau, dass der Justizvollzugsdienst verpflichtet werden sollte, den Gefangenen sämtliche medizinischen Leistungen zu gewähren, auf die auch israelische Bürger Anspruch haben, ohne Unterscheidung zwischen solchen, die notwendig sind und solchen, die wünschenswert, aber nicht notwendig sind, um die Gesundheit zu erhalten.

Der Justizvollzugsdienst antwortete, dass die Genehmigung einer Behandlung, die nicht zur Erhaltung der Gesundheit der Gefangenen erforderlich ist, „weitreichende Auswirkungen auf die Ressourcen der Organisation“ hätte.

Laut Haaretz entschied Richter Shapiro, dass das Gericht in medizinische Entscheidungen des Gefängnisdienstes nur in Fällen eingreifen könne, in denen diese eindeutig unvernünftig seien. Dabei nahm er auch Bezug auf den sogenannten Gesundheitskorb, einen „Korb“ von medizinischen Dienstleistungen, auf die jeder Versicherte in Israel gesetzlichen Anspruch hat

„Das Recht auf medizinische Versorgung steht allen Bürgern zu und ist Teil des Rechts auf Gesundheit, aber es begründet keine Verpflichtung des Staates, jedem Menschen die gesamte medizinische Versorgung zu gewähren.

Die staatliche Pflicht gilt für Behandlungen, die in den Gesundheitskorb aufgenommen werden, und erstreckt sich unter besonderen Umständen auf zusätzliche Leistungen.“

Der Gesundheitskorb diene jedoch nur „als Anhaltspunkt“ für die Bestimmung der Behandlungen, auf die Häftlinge Anspruch hätten.

Palästinensische Terroristen schwören auf israelische Ärzte

In Israel inhaftierte Palästinenser können sich auch von Ärzten der Palästinensischen Autonomiebehörde behandeln lassen, die sicherlich ebenfalls sehr gut qualifiziert sind und eine Nasenoperation durchführen könnten. Doch aus irgendeinem Grund vertrauen palästinensische Terroristen israelischen Ärzten am meisten.

Nehmen wir Hamas-Chef Ismael Hanyeh. Kaum ein Jahr vergeht, wo er nicht einen seiner Verwandten zur Behandlung in ein israelisches Krankenhaus schickt. Mal ist es seine Schwester; dann seine Tochter; dann seine Enkelin; dann seine Schwiegermutter; dann eine Nichte.

Auch Amina Abbas, die First Lady der Palästinensischen Autonomiebehörde, hat sich schon in Israel operieren lassen.

Und Saeb Erekat, der Chefdemagoge der Fatah, der das „Massaker von Dschenin“ erfand und Israel für einen „Apartheidsstaat“ hielt? Als er im Herbst 2020 so krank war, dass nur noch ein Wunder ihn hätte retten können, ging er in ein israelisches Krankenhaus, wo er die Chance, dass ein solches Wunder geschieht, offenbar für größer hielt als in irgendeinem anderen Land der Welt.

Bei dem Gerichtsverfahren in Haifa um die Kosten für die Nasen-OP handelt es sich laut Haaretz um ein Berufungsverfahren, also hat die Terroristin sich schon mindestens in die zweite Instanz geklagt. Ob dies auch die letzte ist oder ob weitere Berufung zulässig ist – womöglich bis hin zu Israels Oberstem Gericht –, sagt der Bericht nicht.

Die juristische Niederlage muss aber dem gewünschten chirurgischen Eingriff nicht im Weg stehen. Ob Menschen, die sich bei einem von ihnen verübten Terroranschlag selbst verletzt haben, wirklich, wie Mahmud Abbas behauptet, von Allah belohnt werden, kann von dieser Warte aus nicht beurteilt werden.

In jedem Fall aber werden sie von Abbas und seiner Palästinensischen Autonomiebehörde belohnt. Als eine Terroristin, die zu elf Jahren Haft verurteilt wurde, hat die Frau Anspruch auf ein monatliches Mindestgehalt von 6.000 Schekel (laut dem Tarif von 2017, inzwischen könnte es mehr sein). Da sie seit 73 Monaten inhaftiert ist, hat sie also mittlerweile mindestens 438.000 Schekel kassiert, das sind umgerechnet 124.000 Euro. Für eine Nasenoperation sollte das reichen.

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