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UNRWA: Das Palästinenserprivileg bei den Vereinten Nationen

Demonstration vor dem UNRWA-Hauptgebäude in Jerusalem
Demonstration vor dem UNRWA-Hauptgebäude in Jerusalem (Imago Images / UPI Photo)

Für Palästinenser, die laut dem UN-Hilfswerk UNRWA Flüchtlingsstatus genießen, wird pro Kopf das 2,7-fache dessen aufgewendet, was allen anderen Flüchtlingen der Welt, die dem UNHCR unterstehen, zusteht.

Warum gibt es mit der United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees (UNRWA) eine eigene Organisation für die palästinensischen Flüchtlinge, während die im Jahr 2022 von der UNO anerkannten 108,4 Millionen Flüchtlinge sonstiger Herkunft weltweit vom United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) betreut werden?

Das UNHCR hat für die Betreuung dieser mehr als hundert Millionen Flüchtlinge – seien es jene aus dem Bürgerkrieg in Syrien, dem Sudan oder Jemen, seien es die Rohingya in Myanmar – ein Budget von 10,7 Milliarden Dollar zur Verfügung, die UNWRA für die ihr unterstellten knapp sechs Millionen Palästinenser mit Flüchtlingsstatus ein Budget von 1,6 Milliarden Dollar.

Für Palästinenser, die laut UNRWA Flüchtlingsstatus genießen, wird pro Flüchtling somit das 2,7-fache aufgewendet als für alle anderen Flüchtlinge der Welt, die dem UNHCR unterstehen. Würde man die Flüchtlingsdefinition der UNHCR wie in einem Papier des Deutschen Bundestags auch auf palästinensische Flüchtlinge aus dem Jahr 1948 anwenden, wäre man 2019 auf maximal 30.000 noch lebende Flüchtlinge gekommen. Und würde man die Rechnung fortführen und das UNRWA-Budget auf diese noch lebenden Flüchtlinge aufteilen, erhielte jeder dieser Palästinenser mehr als das Fünfhundertfache der Aufwendungen für andere Flüchtlinge.

Allerdings haben diese Rechnungen wenig mit der Wirklichkeit zu tun, denn die zwei UN-Organisationen arbeitet mit unterschiedlichen Definitionen: Die UNHCR wendet eine an, in welcher der Flüchtlingsstatus nicht automatisch immer weiter vererbt wird, sondern erlischt, sobald sich die Umstände der Geflüchteten ändern, woran sie aktiv mitarbeitet: Falls keine Rückkehr zum Ausgangspunkt der Flucht möglich ist, verpflichtet Artikel 34 der UNCHR-relevanten Abkommen die Asylstaaten, die Einbürgerung der Flüchtlinge zu erleichtern.

Politische Instrumentalisierung

Die UNRWA hingegen ermöglicht – aus politischen Gründen – die dauerhafte und von den Umständen unabhängige Vererbung des Flüchtlingsstatus, woraus aus den rund 750.000 Flüchtlingen des Jahres 1948 die heutigen 5,9 Millionen wurden.

Zugleich bemüht sich die UNRWA gerade nicht, eine Integration in den Aufnahmestaaten – wie sie etwa durch Israel mit jüdischen Flüchtlingen aus arabischen Ländern erfolgte – zu erreichen; ganz im Gegenteil ist ihr dies ausdrücklich untersagt: »Im Gegensatz zum UNHCR ist UNRWA nicht befugt, langfristige und dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge, einschließlich ihrer Neuansiedlung in Drittländern, zu suchen«, heißt es etwa in den FAQ zum Palästinenserhilfswerk.

Doch damit ist das Ende der Absurditäten noch nicht erreicht: Bei den von der UNRWA betriebenen und als solchen bezeichneten »Flüchtlingslagern« handelt es sich um keine Zeltlager oder sonstige Provisorien, sondern, wie derzeit bei Reportagen aus dem Gazastreifen deutlich ersichtlich, um reguläre Stadtviertel mit oft mehrstöckigen Bauwerken.

Hinzu kommt, dass nach der UNRWA-Definition alle »Personen, die zwischen 1. Juni 1946 und 15. Mai 1948 ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Palästina hatten und die infolge des Konflikts von 1948 ihre Lebensgrundlage verloren haben«, als Flüchtlinge gelten. Durch diese Definition konnte etwa der 1929 in Kairo geborene Yassir Arafat und dessen Familie, die wie viele andere aus wirtschaftlichen Gründen in das britische Mandatsgebiet eingewandert waren, als »palästinensische Flüchtlinge« gelten.

Ebenso gelten Nachkommen von Palästinensern, die heute in den USA oder Europa leben, als »palästinensische Flüchtlinge«, auch wenn sie die Staatbürgerschaften jener Länder besitzen, in denen sie heute wohnen.

Um Flüchtlingshilfe im eigentlichen Sinn geht es der UNWRA also nicht, was auch erklärt, warum in den Schulen der UNRWA seit Jahrzehnen die revanchistische »From the River to the Sea«-Ideologie betrieben und ein angebliches »Recht auf Rückkehr« gelehrt wird. Die enge Verflechtung der UNRWA-Strukturen mit jener von Terrorverbänden wie der Hamas ist offensichtlich und wird von den Vereinten Nationen, der Mutterorganisation der UNRWA, gedeckt. So bekannte sich UNRWA-Generalkommissar Peter Hansen schon 2004 zur Zusammenarbeit seiner Agentur mit der Hamas und beteuerte freimütig: »Oh, ich bin sicher, dass es Hamas-Mitglieder gibt, die auf der Gehaltsliste der UNRWA stehen. Und ich betrachte das nicht als Verbrechen.«

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