Erweiterte Suche

Tunesien: Homosexualität immer noch nicht entkriminalisiert

Tunesien: Homosexualität immer noch nicht entkriminalisiert„Wie Human Rights Watch [am 8. November] berichtete, beschlagnahmen und durchsuchen die tunesischen Behörden die Handys von Männern, die sie für schwul halten, und setzen sie unter Druck, damit sie sich Analuntersuchungen unterziehen und homosexuelle Handlungen gestehen. Staatsanwälte verwenden dann die auf diesem Wege gesammelten Informationen, um sie im Einklang mit den strengen Gesetzen des Landes gegen Sodomie wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen anzuklagen. ‚Die tunesischen Behörden haben kein Recht, sich mit den privaten sexuellen Praktiken der Menschen zu befassen und um der Durchsetzung diskriminierender Gesetze willen Gewalt gegen sie anzuwenden und sie zu erniedrigen‘, erklärte Amna Guellali, die bei Human Rights Watch für Tunesien zuständig ist. ‚Tunesien sollte seine überholten Gesetze gegen Sodomie abschaffen und das allgemeine Recht auf eine Privatsphäre respektieren.‘

Human Rights Watch sprach mit sechs Männern, die 2017 und 2018 nach Artikel 230 des Strafgesetzbuches angeklagt wurden. Dem Artikel zufolge werden einvernehmliche homosexuelle Handlungen mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet. Einer der Befragten war erst 17 Jahre alt, als er das erste Mal verhaftet wurde. Human Rights Watch untersuchte auch die Gerichtsakten der sechs und fünf weiterer Männer, die nach Artikel 230 oder 226 angeklagt wurden. Artikel 226 ahndet ‚Vergehen gegen die öffentliche Sittlichkeit‘. Die Verfahren hätten nicht nur gegen das Recht auf Privatsphäre verstoßen, sondern die Angeklagten hätten zudem angegeben, dass sie in der Haft misshandelt und zu Geständnissen gezwungen worden seien. Außerdem sei ihnen der Zugang zu Anwälten verweigert worden. Einige der Männer seien verhaftet worden, nachdem es zwischen ihnen zu Streitigkeiten gekommen sei oder Nachbarn sie angezeigt hätten. Zwei seien zur Polizei gegangen, um anzuzeigen, dass sie vergewaltigt worden seien. Zum Teil hätten sie monatelang in Haft gesessen. Mindestens drei der Männer hätten Tunesien inzwischen verlassen und in europäischen Ländern Asyl beantragt. (…)

Die tunesischen Staatsanwälte haben sich in den letzten Jahren regelmäßig auf erzwungene Analuntersuchungen verlassen, um ‚Beweise‘ für Sodomie zu sichern. Dabei sind diese Untersuchungen völlig unzuverlässig und stellen eine grausame, entwürdigende und inhumane Behandlung und unter bestimmten Voraussetzungen eine Form der Folter dar. Am 21. September 2017 akzeptierte Tunesien im Rahmen seiner regelmäßigen Begutachtung durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen offiziell eine Empfehlung, derzufolge es die zwangsweisen Analuntersuchungen beenden solle. Allerdings erklärte die tunesische Delegation seinerzeit, dass ‚medizinische Untersuchungen künftig einvernehmlich und in der Gegenwart von medizinischen Fachleuten‘ vorgenommen werden sollten. Diese Garantie sei nicht glaubwürdig, so Human Rights Watch, da die Gerichte die Weigerung, sich der Untersuchung zu unterziehen, als Schuldeingeständnis bewerten könnten. Strafverfahren wegen privater und einvernehmlicher sexueller Handlungen zwischen Erwachsenen verstoßen gegen die Rechte auf eine Privatsphäre und Schutz gegen Diskriminierung, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben sind, dem auch Tunesien beigetreten ist. (…)

Am 12. Juni hatte die von Präsident Beji Caid Essebsi einberufene Kommission für Individualfreiheiten und Gleichberechtigung unter anderem die Entkriminalisierung der Homosexualität und die Beendigung der Analuntersuchungen im Rahmen von Ermittlungsverfahren vorgeschlagen. Außerdem solle das ungesetzliche ‚Abhören, Öffnen, Aufnehmen, Verbreiten, Speichern und Löschen‘ elektronischer Nachrichten unter Strafe gestellt werden. Am 11. Oktober legten dreizehn tunesische Parlamentsabgeordnete den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung individueller Freiheiten vor. Darin enthalten sind mehrere Vorschläge der Präsidialkommission, darunter auch der zur Abschaffung des Artikels 230. Human Rights Watch fordert, dass das Parlament sich rasch mit der Gesetzesvorlage befassen und Artikel 230 abschaffen solle.“ (Bericht von Human Rights Watch: „Privacy threatened by ‚homosexuality‘ arrests in Tunisia“)

Bleiben Sie informiert!
Mit unserem wöchentlichen Newsletter erhalten Sie alle aktuellen Analysen und Kommentare unserer Experten und Autoren sowie ein Editorial des Herausgebers.

Zeigen Sie bitte Ihre Wertschätzung. Spenden Sie jetzt mit Bank oder Kreditkarte oder direkt über Ihren PayPal Account. 

Mehr zu den Themen

Das könnte Sie auch interessieren

Wir sprechen Tachles!

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie einen unabhängigen Blickzu den Geschehnissen im Nahen Osten.
Bonus: Wöchentliches Editorial unseres Herausgebers!

Nur einmal wöchentlich. Versprochen!