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Regierungskritische Blogger in Tunesien mit Gefängnis bedroht

Regierungskritische Blogger in Tunesien mit Gefängnis bedroht„Blogger und Social-Media-Aktivisten werden in Tunesien wegen ihrer friedlichen Kritik an Regierungsbeamten von den Behörden überwacht, verklagt und in einigen Fällen sogar verhaftet, wie Human Rights Watch berichtet. Einige von ihnen erklärten, dass sie aus Angst vor polizeilichen Maßnahmen und der Androhung von Strafverfolgung, ihre Beiträge nun selbst zensieren. Mindestens neun Blogger sahen sich seit 2017 mit Strafanzeigen konfrontiert. Dies geschah aufgrund ihrer Kommentare auf Social Media Plattformen. Den Bloggern wurde vorgeworfen, hochrangige Beamte kritisiert und beleidigt sowie der Korruption beschuldigt zu haben. Human Rights Watch interviewte sieben der neun Beschuldigten sowie mehrere ihrer Anwälte.

Eric Goldstein, der stellvertretende Direktor von Human Rights Watch für den Nahen Osten und Nordafrika sagte: ‚Die fortdauernde Anwendung repressiver, autoritärer Gesetze, um Blogger wegen ihrer friedlichen Kritik zum Schweigen zu bringen, ist acht Jahre nach der Revolution unhaltbar‘. Die Anklagen bedienen sich häufig des Artikel 128 des Strafgesetzbuchs. Dieser Artikel sieht für beweislose Beschuldigung von Beamten wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen, eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Zusätzlich wird bei solch einer Anklage der Artikel 86 des Telekommunikationsgesetzbuchs bemüht, der noch aus der Zeit des Präsidenten Zine el-Abidine Ben Ali stammt. In ihm ist festgelegt, dass jeder, der ‚mutwillig anderen Menschen Schaden zufügt, oder sie über öffentliche Telekommunikationsnetze bloßstellt‘, mit bis zu zwei Jahren Gefängnisstrafe rechnen muss. (…)

Die tunesischen Behörden sollten Gesetze wie Artikel 128 des Strafgesetzbuchs und Artikel 86 des Telekommunikationsgesetzes reformieren, die mit dem Schutz der Meinungsfreiheit in der Verfassung von 2014 und dem von Tunesien ratifizierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unvereinbar sind, sagte Human Rights Watch. (…) Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) gewährleistet das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, Informationen und Ideen aller Art – mündlich, schriftlich oder in gedruckter Form – zu suchen, zu erhalten und zu verbreiten. (…) Die einzige Bedingung ist hierbei, dass durch die Handlung der Ruf eines anderen nicht beschädigt, oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden darf.

Das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen, das internationale Expertengremium, das den ICCPR auswertet, hat erklärt, dass alle Personen des öffentlichen Rechts, legitime Ziele von Kritik sind und dass Kritik an öffentlichen Institutionen nicht verboten werden darf. Diffamierung sollte als ein zivilrechtlicher und nicht strafrechtlicher Themenkomplex behandelt und niemals mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.“ (Bericht von Human Rights Watch: „Tunisia: Bloggers Held for Criticizing Officials“)

 

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