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Lange Haftstrafe für deutsche IS-Rückkehrerin

Der Prozess gegen die deutsche IS-Rückkehrerin wurde am Oberlandesgericht Koblenz geführt. (© imago images/Pond5)
Der Prozess gegen die deutsche IS-Rückkehrerin wurde am Oberlandesgericht Koblenz geführt. (© imago images/Pond5)

Die IS-Rückkehrerin und ihr Mann hatten eine Jesidin als Sklavin gehalten. Dafür muss sie u. a. wegen Beihilfe zum Völkermord ins Gefängnis.

In Koblenz ist eine deutsche Syrien-Rückkehrerin wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschheit und Beihilfe zum Völkermord zu einer Haftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah als erwiesen an, dass die 37-Jährige und ihr syrischer Mann 2014 nach Syrien gereist sind, um sich aus voller Überzeugung dem Islamischen Staat anzuschließen.

Während ihrer Zeit in Syrien und im Irak hat das Ehepaar eine junge Jesidin als Sklavin gehalten. Sie musste den Haushalt führen und sich um die Kinder ihrer Peiniger kümmern; die Angeklagte soll die junge Frau wie ihr Eigentum behandelt und verhindert haben, dass sie das Haus verlässt. Der Syrer, der als Arzt für den IS arbeitete und verwundete Kämpfer behandelte, hat das Opfer mehrfach vergewaltigt, die Angeklagte habe die sexuelle Gewalt laut dem Urteilsspruch ermöglicht und gefördert.

Das deutsch-syrische Paar soll in seinem Haus eine Empfangsstelle für ledige Frauen des Islamischen Staats unterhalten haben, denen sie nicht nur mit dem Bereitstellen von Unterkunft und Verpflegung behilflich war, sondern auch bei Hochzeiten und Scheidungen vor einem Scharia-Gericht des IS.

Das Ehepaar wurde 2019 von kurdischen Einheiten gefasst, als es im Zuge der Befreiung der letzten vom IS in Syrien gehaltenen Gebiete zu fliehen versuchte. Die Angeklagte kehrte 2022 nach Deutschland zurück, wo sie umgehend festgenommen wurde.

Beihilfe zum Völkermord

Die beim Prozess als Nebenklägerin anwesende Jesidin wurde 2016 von dem Paar in sein Haus geholt und dort als Sklavin gehalten sowie sexuell missbraucht. Die damals 22-Jährige berichtet, das Paar habe versucht, sie zur Annahme des Islam zu bringen. Sie wurde u.a. zum Beten und Fasten sowie zum Lesen und Auswendiglernen des Koran gezwungen.

Die junge Frau war 2014 vom IS verschleppt worden, als dieser Sindschar eroberte. Hunderttausende dort lebende Jesiden mussten fliehen, von den Verbliebenen wurden über 1200 getötet und Tausende Mädchen und Frauen versklavt. Das Vorgehen des IS gegen die Jesiden wird seit dem vergangenen Jahr auch von Deutschland als Völkermord anerkannt.

Bei der Urteilsbegründung warf die Richterin der Angeklagten vor, dass diese »ihre Zukunft und die Zukunft ihrer Kinder in einer Gesellschaft gesehen [hat], in der es zu brutalen Hinrichtungen kam und in der terroristische Anschläge mit zahlreichen Todesopfern als probates Mittel zur Durchsetzung der eigenen Ziele angesehen wurden«. Die Angeklagte habe an einer Gesellschaft teilhaben wollen, »die es sich zum Ziel gesetzt hat, eine ganze Glaubensgemeinschaft auszurotten und deren Frauen systematisch zu versklaven, nicht nur als Haushalts-, sondern auch als Sexsklavinnen.«

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