Zahlreiche Mitarbeiter deutscher Institutionen im Gazastreifen dürfen wegen ihrer extremistischen Gesinnung nicht nach Deutschland ausreisen.
Nach dem Hamas-Massaker in Israel am 7. Oktober hat die Bundesrepublik Deutschland insgesamt 412 deutsche Staatsangehörige, die sich im Gazastreifen aufgehalten hatten, und 152 ihrer Ehepartner und Kinder betreut, um deren Ausreise nach Deutschland zu organisieren. Zusätzlich habe man auch 186 Palästinensern, die für deutsche Institutionen im Gazastreifen tätig waren, die Ausreise nach Deutschland ermöglichen wollen. Das ging Ende November aus der Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage an die Bundesregierung hervor.
Wie am Freitag ein Sprecher des Außenamts erklärte, werden etliche dieser lokalen Beschäftigten nun doch nicht nach Deutschland kommen. Zwar hätten sie und einige ihrer Angehörigen, insgesamt rund zweihundert Personen, es vom Gazastreifen nach Ägypten geschafft, aber dort dürfte für viele auch schon das Ende der Reise erreicht worden sein. Als Grund dafür wurden massive Sicherheitsbedenken angegeben.
Extremistisch-antisemitische Gesinnung
Beamte des Verfassungsschutzes waren nach Ägypten gereist, um die potenziellen Auswanderer ein wenig unter die Lupe zu nehmen, wobei laut Medienberichten das Ergebnis ernüchternd war: Rund die Hälfte der Personen, die von den Beamten im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung interviewt wurde, hätte eine »extremistisch-antisemitische Gesinnung« an den Tag gelegt, weshalb eine Weiterreise nach Deutschland nicht gestattet werde.
Laut dem Auswärtigen Amt werde nach Sicherheitsüberprüfungen zwar vereinzelt ein Einreiseverbot ausgesprochen, doch sei der Anteil dieser Personen normalerweise weit geringer als im aktuellen Fall bei den palästinensischen Mitarbeitern deutscher Institutionen im Gazastreifen. Hier sei die Quote der wegen ihrer extremistischen Gesinnung Abgelehnten »im Vergleich zu anderen Verfahren, in denen Personen aufgenommen werden, deutlich erhöht«.