Die Behörden wollten Menschen in Länder zurückschicken, ‚in denen ihnen auf Grund angeborener Eigenschaften staatliche und gesellschaftliche Verfolgung drohen‘, so Strotzer. ‚Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene eindeutig. Ich erwarte vom BAMF, diese Bescheide umgehend zu überprüfen.‘“ (Bericht auf queer.de: „Queer Refugees: BAMF lehnt queere Flüchtlinge aus Tunesien ab“)
