Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2005 die Preisgabe der Homosexualität einer Libanesin als erfassungswidrig einstufte, scheint diese Praxis weiter angewendet zu werden.
Frederik Schindler, Welt
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung. Es geht um mehrere Fälle von schwulen, bisexuellen und lesbischen Asylsuchenden, die bei Nachforschungen in den Herkunftsländern zwangsgeoutet worden seien – von Vertrauensanwälten des Auswärtigen Amts, die im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) agierten.
WELT liegen umfangreiche Dokumente vor, die ein solches Vorgehen in mehreren dieser Fälle zumindest nahelegen. Betroffen sind Asylbewerber aus Pakistan, Nigeria, Kamerun und Tansania. In diesen Ländern kann Homosexualität mit langen Gefängnisstrafen bestraft werden, in Pakistan und Teilen Nigerias droht sogar die Todesstrafe. (…)
Bereits im Jahr 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht im Fall einer lesbischen Libanesin die Preisgabe der Homosexualität an Bewohner des Herkunftsorts als verfassungswidrig gewertet. Das Persönlichkeitsrecht umfasse die Befugnis, selbst zu entscheiden, wann persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, heißt es in dem Beschluss.
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