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Viel zu spät: Hamas-Verbot in Deutschland

Neben der Hamas soll auch die PFLP-Vorfeldorganisation Samidoun in Deutschland verboten werden
Neben der Hamas soll auch die PFLP-Vorfeldorganisation Samidoun in Deutschland verboten werden (©Imago Images / NurPhoto)

Wieder einmal mussten erst grausame Verbrechen an Juden geschehen, bevor in Deutschland die terroristische Hamas verboten wird. Auch das palästinensische Netzwerk Samidoun steht zur Diskussion.

In einer außerordentlichen Regierungserklärung im Bundestag bekundete am Donnerstag der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz seine Solidarität mit Israel und seinem Kampf gegen den Terror der Hamas und kündigte ein Betätigungsverbot für die terroristische Organisation Hamas und ein Vereinsverbot für das palästinensische Netzwerk Samidoun in der Bundesrepublik Deutschland an.

Rechtlich gesehen ist die Hamas eine ausländische Organisation, »die in Deutschland tätig« ist, »aber keine festen Strukturen« hat, gegen die nach deutschem Vereinsrecht ein »Betätigungsverbot« ausgesprochen werden kann. Ein solches Betätigungsverbot wurde in Deutschland schon einmal ausgesprochen, und zwar im Jahr 2014 gegen den Islamischen Staat, um dessen Aktivitäten in Deutschland zu unterbinden.

Mit der Verhängung eines solchen Verbots wäre es der Hamas untersagt, für die Terrororganisation Spenden zu sammeln oder Mitglieder anzuwerben. Von den deutschen Gerichten wird die Hamas schon seit Längerem als ausländische terroristische Vereinigung eingestuft.

Scharfes Schwert Vereinsrecht

Bei der Gruppe Samidoun hingegen handelt es sich um einen Verein mit »nachweisbaren Teilstrukturen in Deutschland«, über den ein sogenanntes Organisationsverbot verhängt werden kann. Damit droht einem Verein die komplette Auflösung und somit Zerschlagung. Samidoun unterstützt in Deutschland palästinensische Aktivitäten, zum Beispiel, indem die Gruppierung Veranstaltungen und Demonstrationen organisiert, bei denen immer wieder antisemitische und gegen Israel gerichtete Parolen zu lesen und zu hören sind.

Tritt ein Organisationsverbot oder ein Betätigungsverbot in Kraft, ist es dem Verein oder der Gruppe verboten, in Deutschland weiterhin aktiv zu sein. Ihr Vermögen kann beschlagnahmt werden, und die Verwendung der Logos und anderen Kennzeichen der betroffenen Organisation ist verboten. 

Bezogen auf das palästinensische Netzwerk Samidoun wies der Bundeskanzler in seiner Rede auf die Grundlagen des deutschen Rechts hin: »Unser Vereinsrecht ist ein scharfes Schwert. Und dieses Schwert werden wir als starker Rechtsstaat hier ziehen.«

Die Mitglieder der palästinensischen Gruppierung, die »brutalste Terrorakte auf offener Straße« gefeiert hätten, wie sich Olaf Scholz empörte, fielen in den letzten Tagen in verschiedenen deutschen Städten, so in Berlin-Neukölln, mit pro-palästinensischen Kundgebungen auf, bei denen sie Süßigkeiten an Passanten verteilten, um den brutalen Überfall der Hamas auf Israel zu feiern. 

Ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die für die Umsetzung der Verbote zuständig ist, zeigte sich entsetzt darüber, dass die Gruppe »auf widerwärtige Weise in Berlin den Terror der Hamas verherrlicht«.

Auch in den sozialen Netzwerken ist die Gruppierung sehr aktiv und feiert unter dem Motto »Der Widerstand erhebt sich« die Verbrechen der Hamas. Wie die taz berichtete, steht die Gruppe schon länger unter Beobachtung des Berliner Verfassungsschutzes.

Ursprünglich wurde Samidoun im Jahr 2011 in den USA zur Unterstützung palästinensischer Gefangener in israelischen Gefängnissen gegründet. Sie ist eine Vorfeldorganisation der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), die von den deutschen Sicherheitsbehörden als terroristisch eingestuft wird.

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