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Syrische Flüchtlinge erhalten Einjahresfrist, um Eigentum nachzuweisen

Syrische Flüchtlinge erhalten Einjahresfrist, um Eigentum nachzuweisen„Der syrische Präsident Bashar al-Assad hatte der Novellierung eines umstrittenen Gesetzes zugestimmt, das es dem Regime gestatten würde, die Wohnungen und Geschäfte von Bürgern zu beschlagnahmen, die im Laufe des seit sieben Jahren währenden Bürgerkriegs ins Ausland geflohen sind. Wie die amtliche Nachrichtenagentur SANA meldete, wird Syrern nun statt eines Monats ein Jahr eingeräumt, um ihre Eigentumsrechte in Gebieten, die wiederaufgebaut werden sollen, geltend zu machen. Sie erhalten dann Anteile an den Wiederaufbauprojekten. Wenn die Eigentümer ihre Rechte nicht nachweisen können, werden die Immobilien der Kommunalbehörde übertragen. Im Oktober hatte Jan Egeland, der bei der UNO für humanitäre Hilfsleistungen zuständig ist, behauptet, das syrische Regime habe das Gesetz zurückgezogen. Dies hätten die Russen ihm mitgeteilt. Russland ist einer der entscheidenden Verbündeten Assads.

Die syrische Regierung verabschiedete das Gesetz Nr. 10 im April, um ‚Entwicklungszonen‘ zu schaffen, in denen Immobilien, die während des seit sieben Jahren währenden Bürgerkriegs zerstört wurden, wiederaufgebaut werden sollen. Human Rights Watch erklärte seinerzeit, das Regime verabschiede Gesetze, um Privateigentum beschlagnahmen, Bewohner vertreiben und Flüchtlinge an der Rückkehr hindern zu können. Der Novelle zufolge werden Eigentümer eine Bewerbung einreichen müssen, in der sie ihre Wohnanschrift angeben und mit der sie Dokumente zum Nachweis ihrer Ansprüche oder eine Liste der Immobilien beibringen müssen. Hussein Makhlouf, der Minister für Kommunalangelegenheiten, erklärte, die Novelle räume Bürgern genügend Zeit ein, um Dokumente einzureichen, die ihre Ansprüche belegen.“ (Bericht des New Arab: „Syrian refugees given one year warning of home confiscation“)

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