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Mordprozess gegen deutsche IS-Rückkehrerin

Mordprozess gegen deutsche IS-Rückkehrerin„Die deutsche ISIS-Dschihadistin Jennifer W. (27) soll mit ihrem Ehemann ein fünfjähriges Mädchen als Sklavin gehalten haben. Sie ließ das Kind offenbar später qualvoll unter der irakischen Sonne verdursten. Jetzt steht die Frau in Deutschland wegen Mordes vor Gericht, der Generalbundesanwalt hat Anklage wegen eines Kriegsverbrechens im Irak erhoben.

Laut Generalbundesanwalt (GBA) reiste Jennifer W. im September 2014 in den Irak und schloss sich der Terrormiliz ISIS an. Wenige Wochen zuvor war dort das ‚Kalifat‘ ausgerufen worden, in den Folgemonaten schnellten die Zahlen ausländischer Freiwilliger in die Höhe, die sich ISIS anschließen wollten.

Auch 2015, während das ‚Kalifat‘ sich in der Phase seiner territorial größten Ausdehnung befand und mehrere Großstädte von ISIS besetzt waren, hielt sich Jennifer W. offenbar im Irak auf. Dabei soll sie einen Platz im Sicherheitsapparat der Terrormiliz eingenommen haben: Laut Anklage der GBA patrouillierte sie mehrere Monate lang in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul, um die Kleidervorschriften der Dschihadisten durchzusetzen. (…)

Im Sommer 2015 sollen Jennifer W. und ihr Ehemann aus einer Gruppe Kriegsgefangener ein fünf Jahre altes Mädchen gekauft und als Sklavin gehalten haben. Mutmaßlich handelte es sich dabei um Angehörige der jesidischen Minderheit, die von ISIS als ‚Ungläubige‘ verteufelt werden. (…)

Jennifer W. und ihr Ehemann sollen das fünfjährige Mädchen misshandelt haben: Als das Kind krank wurde und sich auf einer Matratze einnässte, kettete der Ehemann das Kind laut Anklage im Freien an. In der Hitze des irakischen Sommers sei das Mädchen qualvoll verdurstet. (…)

Während die Anklage gegen Jennifer W. offenbar gut belegt ist, tut sich die deutsche Justiz mit ISIS-Rückkehrerinnen generell schwerer: Für eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist zumeist der Nachweis einer Unterstützungshandlung erforderlich – dieser ist bei ISIS-Frauen schwieriger zu führen als bei Männern. Auch deshalb wurde bislang keine der Rückkehrerinnen seit 2014 verurteilt.“ („Deutsche ISIS-Frau ließ versklavtes Kind verdursten“)

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