Schon im Vorfeld des Urteils hatten sich acht Länder gegen eine Untersuchung durch das Gericht gewendet, weil die Palästinensergebiete die Kriterien von Staatlichkeit nicht erfüllten, weswegen Den Haag nicht zuständig sei.
Lahav Harkov, Jerusalem Post
Deutschland und Ungarn haben sich gegen die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStgGH) in Den Haag ausgesprochen, wegen angeblicher Kriegsverbrechen gegen Israel ermitteln zu können.
Der deutsche Außenminister Heiko Maas sagte: „Unsere Rechtsauffassung zur Zuständigkeit des IStGH für angebliche Verbrechen in den palästinensischen Gebieten bleibt unverändert. Das Gericht ist nicht zuständig, weil das vom Völkerrecht geforderte Element palästinensischer Staatlichkeit fehlt.“ Maas fügte hinzu, dass Deutschland den IStGH generell unterstütze, ebenso wie die Errichtung eines palästinensischen Staates.
Die Erklärung des deutschen Außenministers kam einen Tag nach seinem Gespräch mit Außenminister Gabi Ashkenazi.
Am Freitag entschied die Vorverfahrenskammer des IStGH, dass sie die Zuständigkeit hat, Kriegsverbrechen im Gazastreifen, im Westjordanland und in Ostjerusalem zu untersuchen, die seit dem 13. Juni 2014 begangen worden sein sollen. Dies könnte mögliche Klagen gegen Premierminister Benjamin Netanjahu, den Verteidigungsminister und hochrangige Beamte sowie Soldaten und Kommandeure nach sich ziehen. Die Untersuchung umfasst die Operation „Protective Edge“ und die Siedlungsaktivitäten. (…)
Australien, Deutschland, die Tschechische Republik, Ungarn, Österreich, Brasilien, Uganda und Kanada haben sich vor dem Urteil gegen eine ICC-Untersuchung gegen Israel ausgesprochen, und Jerusalem hofft, auch danach ihre öffentliche Unterstützung zu bekommen.
(Aus dem Artikel „Germany, Hungary join states opposing ICC probe of Israel“, der in der Jerusalem Post erschienen ist. Übersetzung von Alexander Gruber.)