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Gouverneur von Istanbul forciert Alkoholverbot

Auch auf den Uferpromenaden Istanbuls steht der Konsum von Alkohol künftig unter Strafe. (© imago images/ZUMA Wire)
Auch auf den Uferpromenaden Istanbuls steht der Konsum von Alkohol künftig unter Strafe. (© imago images/ZUMA Wire)

Künftig darf auf öffentlichen Plätzen in Istanbul kein Alkohol mehr konsumiert werden. Damit soll »Panik in der Bevölkerung« vermieden werden.

Auf öffentlichen Orten der 15-Millionen-Einwohner-Metropole darf in Zukunft kein Alkohol mehr konsumiert werden. Das verkündete der Gouverneur der Metropole diese Woche per Rundschreiben. Von dem Verbot betroffen sind Parks, Picknickplätze, die Ufer des Bosporus und andere Erholungsbereiche. Begründet wurde die Einschränkung damit, dass »Personen, die in Vorfälle verwickelt waren, die zu öffentlichen Unruhen und Ruhestörungen führten, häufig unter Alkoholeinfluss standen«.

Laut dem Büro des Gouverneurs handle es sich nicht um ein neues Verbot, sondern nur um eine »Erinnerung« an bereits bestehende Regeln. Es gibt in der Türkei kein generelles Verbot von Alkohol, aber ein Passus im Ordnungswidrigkeitenrecht stellt Ruhestörung in berauschtem Zustand unter Strafe. Nötig geworden sei die verstärkte Durchsetzung der Alkoholbeschränkung, weil sich die Beschwerden über »ordnungswidriges Verhalten, das auf alkoholbedingte Vorfälle zurückzuführen ist«, zuletzt gemehrt hätten. Betrunkene hätten »Panik in der Bevölkerung« ausgelöst, behauptet der Gouverneur.

Teures Vergnügen

Wer künftig in einem verbotenen Bereich mit Alkohol erwischt wird, muss mit einer für türkische Verhältnisse empfindlichen Strafe von rund dreißig Euro rechnen, möglich sei auch eine vorübergehende Festnahme zur Ausnüchterung.

Was vom Gouverneur als harmlose Maßnahme im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung dargestellt wird, stößt unter liberalen Türken auf vehementen Widerspruch. Die Istanbuler Anwaltskammer will gerichtlich gegen die Beschränkungen vorgehen, die sie als verfassungswidrig und als Bruch europäischer Konventionen betrachten. Die Maßnahmen des Gouverneurs »verletzt das Recht der Bürger auf Privatsphäre, das durch Artikel 20 der Verfassung und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird«, so die Anwälte.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Feldzug, den die regierende islamistische AKP mit stetig zunehmenden Verschärfungen gegen den Konsum von Alkohol verfolgt. Schon im Jahr 2013 wurde per Gesetzesänderung die Werbung für alkoholische Produkte beschränkt. Das Ausschenken von Alkohol, das nur mehr in Lokalen mit spezieller Lizenz erlaubt ist, ist nach 22 Uhr verboten. Zudem werden die Steuern auf alkoholische Getränke stetig erhöht. Bei Produkten mit einem hohen Alkoholgehalt machen die Abgaben bereits fast zwei Drittel des Preises aus, beim Bier sind es 55 Prozent.

Die Webseite Nanny State Index, die europäische Länder danach reiht, wo man »am schlechtesten essen, trinken, rauchen und kiffen kann«, führt die Türkei als den Staat mit den schärfsten Einschränkungen auf Platz eins.

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