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Ehemaliger Ditib-Vorsitzender wegen Verhetzung verurteilt

Ditib-Moschee in Göttingen. (© imago images/epd)
Ditib-Moschee in Göttingen. (© imago images/epd)

Der langjährige Göttinger Ditib-Chef galt als Vertreter des interreligiösen Dialogs. In sozialen Medien gab er sich deutlich anders zu erkennen.

Zehn Monate Haft wegen Verhetzung und Billigung von Straftaten: So lautet das Urteil des Amtsgerichts gegen Mustafa Keskin, den ehemaligen Vorsitzenden der Ditib Göttingen. Ditib, die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V., ist der größte islamisch-sunnitische Verein Deutschlands, zu dem landesweit über 900 Moscheen gehören.

Als örtlicher Ditib-Vorsitzender hatte sich Keskin den Ruf eines Proponenten des interreligiösen Dialogs mit Christen und Juden gemacht. So war er im November 2019 Mitunterzeichner einer »Gemeinsamen Erklärung für Frieden und gegenseitigen Respekt und gegen Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus«. Darin war zu lesen:

»Bei uns haben Verunglimpfungen keinen Platz. Wir verstehen Vielfalt als Chance und plädieren für einen achtsamen und offenen Umgang in der gesellschaftlichen Debatte um religiöse und kulturelle Pluralität.«

Umso größer war die Verwunderung, als der sozialistische Jugendverband Die Falken auf mehrere Postings Kerskins in sozialen Medien aufmerksam machte, die ein ganz anderes Bild des langjährigen Ditib-Funktionärs zeichneten. So schrieb er, wenn der Papst von einem Völkermord an den Armeniern spreche, brauche er sich nicht wundern, wenn ihm jemand in den Kopf schieße. In anderen Postings beschimpfte er Armenier als »Bastardhunde«, drohte dem Zionismus »osmanische Ohrfeigen« an und wetterte gegen »verfluchte Juden«. Die US-Präsidenten Biden und Trump stellte er als »Marionetten« dar, die vom »Puppenspieler« Rothschild kontrolliert würden. Sein Facebook-Profil zierte das Foto einer Pistole der Marke Beretta, vor dem eine Patrone lag.

Wegen fünf derartiger Postings aus den Jahren 2015 bis 2021 verhängte das Amtsgericht vergangene Woche das Urteil von zehn Monaten Haft, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind, sowie einer Geldstrafe von 1.200 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber der Verteidiger habe angedeutet, dass sein Mandat das Urteil wohl annehmen werde.

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