Wie Palästinenser im Libanon diskriminiert werden

Mauer rund um das palästinensische Flüchtlingslager Ain al-Hilweh im Libanon. (© imago images/Hans Lucas)
Mauer rund um das palästinensische Flüchtlingslager Ain al-Hilweh im Libanon. (© imago images/Hans Lucas)

Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bleiben Palästinenser im Libanon am Arbeitsmarkt weiterhin systematisch diskriminiert.

Wer sich im Nahen Osten auf die Suche nach rechtlich verankerter Diskriminierung macht, der sollte nicht – wie Amnesty International – mit absurden Apartheid-Vorwürfen gegen Israel um sich werfen, sondern in die arabischen Nachbarländer des jüdischen Staates schauen. In den Libanon zum Beispiel.

Palästinenser gelten dort als staatenlos, die libanesische Staatsbürgerschaft können sie nicht erwerben, selbst wenn sie im Land geboren wurden oder die Familien schon seit Generationen dort leben. Das ist freilich nur der Auftakt einer Reihe rechtlich verankerter Diskriminierung, die sich vom Gesundheitswesen über das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt auf so gut wie alle Bereiche des Lebens erstreckt.

Etwas Erleichterung ihrer Lebensumstände versprach eine Änderung, die im vergangenen Dezember vom libanesischen Arbeitsministerium angekündigt wurde. Demnach sollte im Libanon geborenen und beim Innenministerium registrierten Palästinensern künftig ermöglicht werden, in manchen Berufssparten legal Arbeit zu finden. Die Neuerung war zwar nicht gesetzlich verankert und konnte daher jederzeit mühelos wieder rückgängig gemacht werden, aber sie war immerhin ein erster Schritt in Richtung des Abbaus der weitgehenden Diskriminierung.

Doch die Freude über wenigstens diese kleine Verbesserung währte nicht lange. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Form des staatlichen Schura-Rats hob die Erleichterung wieder auf: Durch sie würden die Rechte libanesischer Arbeitskräfte eingeschränkt. Die Entscheidung war die Reaktion auf einen Einspruch der Maronitischen Liga, einer Organisation zur Vertretung maronitischer Christen, die rund ein Drittel der libanesischen Bevölkerung darstellen und gemäß dem Nationalpakt den Präsidenten des Landes stellen.

Aus Sicht der Maronitischen Liga würde eine teilweise Öffnung des Arbeitsmarkts für Palästinenser das Gesicht des Libanon verändern, ihm eine neue demografische Ordnung aufzwingen und verstoße daher gegen die Verfassung. Das staatliche Verwaltungsgericht gab diesem Einspruch nach und hob den Schritt des Arbeitsministeriums vom Dezember auf.

Damit dürfte aber noch nicht das letzte Wort gesprochen sein, gab der libanesische Verband der Arbeiter- und Angestelltengewerkschaften doch bekannt, in von ihm regulierten Berufssparten palästinensische Arbeitskräfte weiterhin zu akzeptieren. Die fundamentale rechtliche Diskriminierung der Palästinenser bleibt jedoch weiterhin unangetastet.

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