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BDS als antisemitisch zu bezeichnen, beschränkt nicht die Meinungsfreiheit

Linke BDS-Aktivisten oder Rechtsextreme? Aufkleber der Neonazi-Partei "III. Weg"
Linke BDS-Aktivisten oder Rechtsextreme? Aufkleber der Neonazi-Partei "III. Weg" (© Imago Images / ZUMA Wire)

Drei Aktivisten der antisemitischen Israelboykott-Bewegung klagen den Bundestag für dessen BDS-Beschluss – und werden (erstinstanzlich) abgewiesen.

Katharina Schmidt-Hirschfelder, Jüdische Allgemeine

Eine Klage von Anhängern der ebenso israelfeindlichen wie in Handlungen und Zielen antisemitischen Boykott-Kampagne BDS gegen den Bundestag ist am vergangenen Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Ziel war, einen Parlamentsbeschluss zur Ächtung der Bewegung für nichtig erklären zu lassen. Die Kläger sahen sich in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehrten sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus.

Das Gericht wies die Klage nun jedoch als unbegründet zurück. Der Bundestagsbeschluss verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten, sagte Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter bei der Urteilsverkündung. Sie ließ jedoch Berufung gegen das Urteil zu, da das Verfahren Fragen von grundsätzlicher Bedeutung berühre.

Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts sieht sich Josef Schuster in seiner Auffassung bestätigt. „Der Bundestag sieht zu Recht Antisemitismus bei der BDS-Bewegung, verbietet es aber niemandem, sich dort zu engagieren oder sich im Sinne von BDS zu äußern“, sagte der Zentralratspräsident der Jüdischen Allgemeinen.

Von einer „Einschränkung der Meinungsfreiheit“ könne daher „keine Rede“ sein, so Schuster weiter. „Da die Medien und das Netz voll sind mit Äußerungen von BDS-Anhängern, ist dieser Vorwurf auch wirklich absurd. Und ich möchte betonen: Antisemitismus ist keine Meinung.“

Weiterlesen in der Jüdischen Allgemeinen: „BDS ist nichts anderes als Antisemitismus

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