Wenn ausgerechnet der Kampf gegen Antisemitismus ein „deutscher Sonderweg“ sein soll

Die deutsche Literaturwissenschaftlerin Aleida Assmann greift die Antisemitismusdefinition der IHRA an
Die deutsche Literaturwissenschaftlerin Aleida Assmann greift die Antisemitismusdefinition der IHRA an (© Imago Images / Arnulf Hettrich)

Aleida Assmann greift eine internationale Antisemitismusdefinition an, weil sie sich von dieser in ihrem Recht auf Israelkritik eingeschränkt sieht.

Felix Klein, Berliner Zeitung

In jüngster Zeit ist im Zusammenhang mit der „Mbembe-Debatte“ der Antisemitismusbegriff in der deutschen Öffentlichkeit kontrovers diskutiert worden. Dabei steht insbesondere die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) im Jahr 2016 verabschiedete Arbeitsdefinition Antisemitismus in der Kritik.

So beklagte etwa die emeritierte Professorin für Literaturwissenschaft Aleida Assmann in der vergangenen Woche in der: Die Einbeziehung „Israel-kritischer Haltungen“ in die Definition durch die IHRA führe dazu, dass nicht mehr unterschieden werde „ob diese Kritik das Existenzrecht des Staates Israel betrifft oder die aktuelle Politik der jeweiligen Regierung.“ Es sei ein allgemeines Klima des Misstrauens und Verdachts entstanden, das die Arbeit von Intellektuellen blockiere. Deutschland provinzialisiere sich durch die Anwendung dieses Antisemitismusbegriffs und schlage einen neuen Sonderweg ein. (…)

Die von der Bundesregierung im September 2017 indossierte IHRA-Definition ist sehr auf das Elementare reduziert, fast schon minimalistisch, so wie eine Begriffsbestimmung es bestenfalls sein sollte. Sie besagt im Kern, dass eine Aussage dann antisemitisch ist, wenn sie Juden als Juden angreift, nicht mehr und nicht weniger. (…) Auch, wenn diese Gruppe durch den Staat Israel verkörpert und angegriffen wird, ist das Antisemitismus – und keine „Israelkritik“. Diese Trennlinie zieht die Definition sehr deutlich (…)

Im Sinne meines Amtes würde ich den Blick ohnehin gern auf ein verbreitetes Phänomen richten: Nämlich die Frage, warum ausgerechnet immer wieder Israel im Zentrum globaler Kritik steht, der einzige demokratische Staat im Nahen Osten. (…) Warum steht ausgerechnet dieser jüdische Staat immer wieder im Zentrum? Eine ehrliche Antwort auf diese Frage würde uns deutlich weiterbringen als gegenseitige Schuldzuweisungen.

Die Anwendung der – rechtlich nicht verbindlichen – IHRA-Definition in Deutschland bedeutet gerade keinen deutschen Sonderweg, sondern geschieht im Konsens mit den anderen 33 Mitgliedstaaten dieser Organisation, die diese einstimmig verabschiedet haben. 21 IHRA-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Schweden, Italien, Kanada, Argentinien und eben auch Deutschland, haben die Definition national angenommen und für den Gebrauch bei Behörden oder im Bildungsbereich empfohlen. Vier weitere Staaten haben sie implementiert, ohne Mitglied der IHRA zu sein, wie beispielsweise Uruguay.

Daran zeigt sich der gemeinsame Wille, die Erinnerung an den Holocaust und die Bekämpfung von Antisemitismus als gemeinsame Aufgabe mit gemeinsamen Standards wahrzunehmen.

Der Text „Der Kampf gegen Antisemitismus als internationale Aufgabe“ von Felix Klein ist zuerst in der Berliner Zeitung erschienen.

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