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Niederlande wollen Syrien vor den Internationalen Gerichtshof bringen

Die Niederlande wollen die Assad-Regierung für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen
Die Niederlande wollen die Assad-Regierung für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft ziehen (© Imago Images / ITAR-TASS)

Die Niederlande bereiten ein Verfahren gegen Syrien vor dem höchsten UNO-Gericht vor. Damit soll die Regierung von Präsident Baschar al-Assad für Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und Einsatz chemischer Waffen, zur Rechenschaft gezogen werden, sagte der niederländische Außenminister am Freitag vor dem Parlament.

Anthony Deutsch, Reuters

Syrien wurde über den rechtlichen Schritt informiert, der ein mögliches Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof zur Folge haben könnte, dem UNO-Gericht für Streitigkeiten zwischen Staaten in Den Haag. „Heute gaben die Niederlande ihre Entscheidung bekannt, Syrien völkerrechtlich für grobe Menschenrechtsverletzungen und insbesondere für Folter verantwortlich zu machen“, schrieb Außenminister Stef Blok in einem Brief an die Abgeordneten. Er verwies auf die Verpflichtung Syriens, die UN-Konvention gegen Folter einzuhalten, die Damaskus 2004 ratifizierte.

Die Niederlande beschlossen zu handeln, nachdem Russland mehrere Bemühungen im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen blockiert hatte, einen Fall von Menschenrechtsverletzungen in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof zu verweisen, der Einzelpersonen wegen Kriegsverbrechen verfolgt und seinen Sitz ebenfalls in Den Haag hat.

„Das Assad-Regime hat immer wieder schreckliche Verbrechen begangen. Die Beweise sind überwältigend. Es muss Konsequenzen geben“, hieß es in dem Brief. „Eine große Zahl von Syrern ist gefoltert, ermordet, gewaltsam zum Verschwinden gebracht und Giftgasangriffen ausgesetzt worden oder hat alles auf der Flucht um ihr Leben verloren.“

(Aus dem Artikel „Netherlands prepares case against Syria for ‘gross human rights violations’“, der bei Reuters erschienen ist. Übersetzung von Alexander Gruber.)

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