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Die Vierte Genfer Konvention und die ‚Illegalität‘ israelischer Siedlungen

„Der in Genf ansässige UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, Prinz Zeid, hat vor kurzem erklärt, die israelischen Siedlungen würden einen gravierenden Verstoß gegen die Vierte Genfer Konvention darstellen. Damit ebnete er den Weg für die antiisraelischen Resolutionen, die kurz darauf vom UNO-Menschenrechtsrat verabschiedet wurden. Wie alle Resolutionen des Menschenrechtsrats beruhten sie auf einer völligen Voreingenommenheit gegen den Staat Israel.

Wie gelangten Prinz Zeid und die anderen Kritiker Israels zu der Schlussfolgerung, die israelischen Siedlungen verstießen gegen das Völkerrecht? Sie bezogen sich dabei auf die Vierte Genfer Konvention von 1949 und insbesondere auf Artikel 49 der Konvention. Darin geht es unter anderem um zwei entscheidende Punkte. Erstens heißt es darin, dass ‚zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht’ untersagt seien. Zweitens heißt es in Artikel 49: ‚Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.’ Rechtsexperten sind stets davon ausgegangen, es gehe hierbei um den zwangsweisen Transfer der eigenen Bevölkerung in ein Gebiet, dass die eigene Armee nun kontrolliert.

Eugene Rostow beispielsweise, der in der Johnson-Administration während des Sechstageskriegs von 1967 als stellvertretender Außenminister diente, war, wie oft vergessen wird, auch Dekan der Yale Law School. Er beschäftigte sich mit den Zielen der Vierten Genfer Konvention. Dabei stellte er fest: ‚Die Konvention untersagt viele der unmenschlichen Praktiken der Nazis und der Sowjetunion während und im Vorfeld des Zweiten Weltkriegs, insbesondere den massenhaften Transfer von Menschen in besetzte Gebiete und aus ihnen heraus zum Zweck der Vernichtung, Sklavenarbeit oder Kolonisierung.’

Wenn man den wahren Zweck der Vierten Genfer Konvention kennt, erscheint es obszön, Israel mit einer internationalen Konvention in Verbindung zu bringen, die zur Verhinderung von Handlungen wie dem Transfer deutscher Juden ins besetzte Polen zum Zwecke ihrer Vernichtung konzipiert wurde. Aus diesem Grund haben Experten des internationalen Rechts wie Eugene Rostow in den 1970er Jahren jeden Zusammenhang zwischen israelischen Siedlungen und der Vierten Genfer Konvention zurückgewiesen.“ (Dore Gold: „Israel and Syria: The UN and the Distortion of International Law“)

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