Sehr geehrte Frau Däubel,
in Ihrem gestrigen Spät-ZIB-Beitrag zur iranischen Drohung mit dem Ende des Atomabkommens führten Sie aus, dass diese Ankündigung Rohanis eine Reaktion auf die US-Sanktionen sei, und fuhren fort: „Tatsächlich wurden seit dem Amtsantritt von Donald Trump immer wieder neue Sanktionen gegen den Iran verhängt […] Und dass, obwohl der Iran alle Auflagen des Abkommens erfüllt: nämlich die Urananreicherung drastisch herunterzufahren und verschärfte international Kontrollen zuzulassen.“ Allerdings bezog sich das von Ihnen genannte „Sanktionspaket“ des US-Repräsentantenhauses nicht unmittelbar auf das Atomabkommen, sondern auf andere internationale Verpflichtungen des Iran, gegen die die Islamische Republik verstößt.
So stellten die in Frage stehenden Sanktionen eine Antwort auf die iranische Fortführung des ballistischen Raketenprogramms dar, die einen Verstoß gegen die Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrates bedeutet. Diese untersagt dem Iran die Entwicklung solcher Trägersysteme, wie auch das State Department in seiner Erklärung zu den erneuten US-Maßnahmen festhält – eine Einschätzung, die auch die europäischen Unterzeichner des Atomabkommens teilen. Darüber hinaus wurden den Iranischen Revolutionsgarden nahestehende Institutionen und Einzelpersonen mit Sanktionen belegt: wegen Tätigkeiten zur Beschaffung unerlaubten militärischen Materials.
Wenn Präsident Rohani seine Drohung zur Aufkündigung des Atomabkommens also damit argumentiert, dass die USA „ein schlechter Partner“ seien und gegen dieses Abkommen verstießen, dann ist das Propaganda, die nicht den Tatsachen entspricht, sondern vielmehr die iranischen Zuwiderhandlungen gegen internationales Recht bemänteln soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Alexander Gruber
Mena-Watch – Der unabhängige Nahost-Thinktank