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Das „Kinder-Kopftuchverbot“ – ein Schritt in die falsche Richtung

Verschleierte Mädchen
Verschleierte Mädchen (© Imago Images / Ukrinform)

Ein Verschleierungsverbot für Mädchen unter 14 Jahren würde diese zweifelsohne vor Indoktrination und Zwang schützen. Doch was ist mit den älteren?

Ein Gutachten, das von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland e.V. (BAGIV) in Auftrag gegeben wurde, bestätigt die Rechtmäßigkeit des Verbots der Verschleierung von Mädchen unter 14 Jahren, „Kinderkopftuch-Verbot“ genannt. Das ist gut gemeint, doch leider ist gut gemeint nicht immer gut gemacht, und dieser Vorstoß so falsch wie gefährlich, denn damit wird Verschleierung als religiöse Angelegenheit akzeptiert und das Recht auf Verhüllung älterer Mädchen und Frauen manifestiert. Hilfreicher wäre ein bundesweit einheitliches Neutralitätsgesetz für öffentliche Institutionen und Einrichtungen.

Immer jüngere Mädchen werden verschleiert

Noch vor wenigen Jahren wäre es in Deutschland undenkbar gewesen, dass in Grundschulen und selbst in Kindergärten die Verschleierung von Mädchen zum Problem wird. Unterdessen werden immer jüngere Mädchen in lange Gewänder und Tücher gesteckt, deren Spitzen bis zum Allerwertesten reichen. Dass 12-, 13-jährige Mädchen aus muslimischen Familien verschleiert im Unterricht erscheinen, scheint schon fast normal.

Selbst darüber, ob die Verhüllung von weiblichen Kindern statthaft sein sollte, ist ein heftiger Streit entbrannt. Es gebe sie nicht, die verschleierten Mädchen, so die Argumentation derer, die diese Debatte kategorisch abwehren. Jedenfalls nicht in einem solchen Ausmaß, dass deshalb die Politik tätig werden und gar Gesetze erlassen werden müssten. „Die Religionsfreiheit“ führen die reaktionären Islamverbände als Argument für fundamentalistische Narrenfreiheit ins Feld – und Schwupps können alle, die diese Entwicklung mit großer Sorge beobachten, des anti-muslimischen Rassismus geziehen werden. Dass einige der Kritikerinnen selbst Musliminnen sind, spielt dabei keine Rolle.

Es gibt sie aber doch, die Mädchen, manche so klein, dass sie kaum auf eigenen Füßen laufen können, die in Gewänder und Tücher gehüllt, die vom Schwimm-Unterricht abgemeldet werden, und denen die Teilnahme am Schulausflug von ihren Eltern verboten wird.

Dass es sie gibt, ist einerseits Folge der Aufnahme von Geflüchteten aus islamischen Ländern, in denen die Verhüllung von Frauen und Mädchen von Kindesbeinen an üblich ist, während auch hierzulande niemand dieser Unsitte Einhalt gebietet. Zum anderen aber ist es eine Folge der unermüdlichen Arbeit der reaktionären Islamverbände, die Politik, Wissenschaft, Justiz und Medien mit immer neuen Forderungen und Sonderwünschen in Atem halten.

Dass jetzt über verschleierte weibliche Kinder diskutiert werden muss, ist der Beleg dafür, dass, je mehr Rechte im Rahmen der Religionsfreiheit eingeräumt werden, desto lauter – und dreister – die Forderungen werden. Denn sonst müssten auch Islamverbände sich klar und deutlich gegen die Verhüllung von Mädchen aussprechen, da sie ja immer behaupten, auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen und das sieht die Religionsmündigkeit mit 14 vor.

Eine wichtige Stimme in der aktuellen Debatte

Dieser Entwicklung begegnen Verbände wie die Frauenorganisation Terre des Femmes (TdF) mit der Forderung nach einem Verbot des „Kinderkopftuchs“. Ähnlich äußert sich auch eine Gruppe muslimisch sozialisierter Frauen, die sich am 8. März, dem internationalen Frauentag, mit einem Brief an die Vorsitzenden der Parteien SPD, Grüne und LINKE wendeten, in dem sie zudem das Recht auf Religionsfreiheit und Ethikunterricht statt konfessionsgebundenen Religionsunterricht fordern. (Der Brief ist mit freundlicher Genehmigung der Initiatorinnen am Ende des Textes dokumentiert.)

Alle Unterzeichnerinnen haben Wurzeln in muslimisch geprägten Ländern, flohen selbst von dort, oder aber ihre Eltern. Manche von ihnen sind gläubige Musliminnen, andere waren es einmal, wieder andere waren es nie. Aber sie alle kennen die Auswüchse des islamischen Fundamentalismus und dessen Konsequenzen aus eigenem Erleben. Dass sie die Stimme erheben und als Betroffene in die Debatte eingreifen, ist von unschätzbarem Wert. Schade nur, dass ihre Einwände von den Medien geradezu unisono beschwiegen wird.

Terre des Femmes spricht von einem Verbot der Verschleierung minderjähriger Mädchen. Die Gruppe muslimisch sozialisierter Frauen definiert kein Alter, da aber einige der Initiatorinnen bei TdF aktiv sind, ist davon auszugehen, dass auch sie von Minderjährigen, also Mädchen unter 18 Jahren sprechen. Dabei gehen sie davon aus, dass erwachsene Frauen selbst entscheiden können müssen, ob sie sich verhüllen wollen oder nicht. Die Schulzeit sei eine wichtige Etappe in der Entwicklung und es müsse möglich sein, dass Mädchen die Erfahrung uneingeschränkter Bewegungsfreiheit machen können, so TdF. Das von BAGIV in Auftrag gegebene Gutachten bezieht sich indes auf Mädchen unter 14 Jahren, also im juristischen Sinne Kinder.

Eine sinnvolle Maßnahme?

Auf den ersten Blick scheint die Forderung nach dem Verbot des „Kinderkopftuchs“ naheliegend und sinnvoll. Bei genauerer Betrachtung aber entpuppt es sich als Geist, der jetzt gerufen wird, und den wir womöglich nie wieder loswerden. Schon der Begriff verschleiert seinerseits – und zwar sowohl die Tatsache, dass nicht Kinder im Allgemeinen, sondern Mädchen betroffen sind. Sie werden in ein enges Korsett gepresst und an ihrer freien Entfaltung gehindert.

Nun fällt in der Debatte sehr häufig das Zauberwort „freiwillig“: Die Mädchen trügen den Hijab freiwillig, z. B. um ihre Mutter nachzuahmen. Nun stöckeln kleine Mädchen auch gern in den Pumps ihrer Mütter herum, um Mami nachzuahmen, niemand käme aber auf die Idee, sie darin zur Schule zu schicken. Zudem verschleiert ein solches Verbot den Umstand, dass es sich nicht um ein gewöhnliches Kopftuch, sondern um den Hijab handelt, gleichermaßen Trophäe und Fanal des islamischen Fundamentalismus.

Das Verbot der Verschleierung von Mädchen unter 14 Jahren wird mit der Religionsmündigkeit begründet, die in Deutschland gesetzlich auf die Vollendung des 14. Lebensjahres festgelegt ist. Der Hijab ist aber kein religiöses Zeichen wie z. B. ein Kreuz oder eine Kippa, sondern das Zeichen der Unterwerfung unter die Autorität Allahs als alleinigem Souverän, die auf Erden stellvertretend vorsorglich von Männern ausgeübt wird. Eine Unterwerfung, die in der islamischen Welt allen Frauen abverlangt wird, egal, ob sie Muslimin sind oder nicht. Verstoßen sie dagegen, haben sie mit drastischen Konsequenzen zu rechnen, nicht etwa aus Sorge um ihr Seelenheil, sondern weil sie sich den göttlichen, sprich männlichen Anordnungen widersetzt haben. Mit anderen Worten: Der Hijab ist ein Zeichen der Unterwerfung der Frauen unter männliche Herrschaft, „Geschlechterapartheid“, wie der Vorsitzende der BAGIV, Ali Ertan Toprak, das zu nennen pflegt.

Neutralitätsgesetz statt Kopftuchverbot

In dem von BAGIV in Auftrag gegebenen Gutachten ist viel die Rede über das Verhältnis zwischen Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG und dem verfassungsrechtlich garantierten elterlichen Erziehungsrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG einerseits sowie dem Recht auf freie Entfaltung andererseits. Oder anders ausgedrückt, über „die Umsetzung der Erkenntnis, dass Freiheit und Wohl eines Kindes in einer liberalen säkularen Gesellschaft über der Religionsfreiheit der Eltern und dem ebenfalls verfassungsrechtlich verbürgten Elternrecht stehen.“

Somit sei ein solches Verbot durchaus verfassungskonform, schlussfolgert Gutachter Professor Kyrill-A. Schwarz von der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg. Diese Sicht lässt indes die oben erwähnte Funktion der Verschleierung von Frauen im Islam außer Acht sowie deren Bedeutung für den fundamentalistischen Islam und der damit verbundenen Einführung der Scharia. Überall wo dieser sich ausbreitete, wurden zuerst Frauen unter den Schleier gezwungen; gefolgt von weiterem Abbau demokratischer Rechte. Die Folge waren und sind massive Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen und Männern, die sich den strengen Regeln der Scharia nicht beugen wollen.

Diskutiert wird in dem Gutachten ein mögliches Verbot auch vor dem Hintergrund, dass Kultushoheit in Deutschland Ländersache ist und jedes Bundesland ein eigenes Schulgesetz hat: Es spreche nichts dagegen, dass alle Bundesländer ihr Schulgesetz entsprechend änderten, das könne allerdings nicht vom Bund diktiert werden.

Naïla Chikhi, Frauenrechtlerin, TdF-Aktivistin und Mitinitiatorin des Briefes der muslimisch sozialisierten Frauen, fordert ein bundesweit einheitliches Neutralitätsgesetz nach Berliner Vorbild. Das bezieht sich auf Beschäftigte und müsste auf Schülerinnen und alle Schulformen, alle staatlichen Einrichtungen und Institutionen ausgedehnt werden. Damit wäre der Staat ein neutraler, auch religionsfreier Raum, in dem Verschleierung verboten wäre, unerheblich davon, ob Hijab, Niqab & Co. als religiöses oder politisches Zeichen gewertet wird und unabhängig vom Alter der Trägerin. Außerdem könnte es nicht als anti-muslimisches Gesetz kritisiert werden, denn es würde für alle Religionen und Weltanschauungen gelten.

Ein solches bundesweit einheitliches Neutralitätsgesetz wird allerdings vor allem daran scheitern, das ausgerechnet jener Teil der Gesellschaft, der sich für deren progressivsten hält, die Insignien und Forderungen des islamischen Fundamentalismus am vehementesten verteidigt. Das ist vermutlich auch der Grund dafür, dass sich die Frauen mit ihrem Brief an die Vorsitzenden der SPD, Grünen und LINKEN wenden.

Der Brief im Wortlaut, mit freundlicher Genehmigung der Initiatorinnen:

Offener Brief an die Parteivorsitzenden, die unsere Interessen vertreten wollen

Sehr geehrte Frau Kipping, sehr geehrte Frau Baerbock, sehr geehrte Frau Esken, sehr geehrter Herr Riexinger, sehr geehrter Herr Habeck, sehr geehrter Herr Walter-Borjans,

wir sind Frauen, muslimisch sozialisierte Deutsche mit Migrationshintergrund, Migrantinnen sowie Geflüchtete, und appellieren nachdrücklich an Sie, an Ihre Vernunft und Ihre Solidarität, endlich unsere Interessen zu vertreten. Sei es in unseren Herkunftsländern oder in der Bundesrepublik, sei es in unserem familiären oder sozialen Umfeld.

Fortwährend müssen wir beobachten, wie sich der fundamentalistische und politische Islam unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit und des Minderheitenschutzes verbreitet. So werden kontinuierlich Menschenrechte von drei besonders verwundbaren Gruppen bedroht: Säkulare oder atheistische MigrantInnen aus sogenannten muslimischen Ländern; LGBTQI; Mädchen und Frauen, die in patriarchalen Strukturen verhaftet sind und nicht frei, selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können.

Seit mehr als einem Jahrzehnt verfolgen hierzulande die VertreterInnen des konservativen und politischen Islams eine identitäre und kommunitaristische Politik: Mit der Aufwertung der religiösen Identität sowie dem damit einhergehenden Zwang, sich einem ethnischen Kollektiv zugehörig zu fühlen bzw. fühlen zu müssen, fördern sie eine Abspaltung von der Gesellschaft und setzen schrittweise ihre archaischen Normen in den sogenannten muslimischen Gemeinschaften durch.

Bereits seit Jahren weisen wir, säkulare Migrantinnen, unermüdlich darauf hin, dass nicht wenige muslimisch sozialisierte Mädchen und Frauen zahlreichen Diskriminierungs- und Gewaltformen ausgesetzt sind. Sie leiden unter der Nichtteilnahme an sportlichen, kulturellen und schulischen Aktivitäten, unter Früh- und Zwangsverheiratungen sowie unter Früh- und Zwangsverschleierung und vielem mehr. Dies kommt noch zu den ausländerfeindlichen Ausgrenzungen und rassistischen Angriffen von Seiten der Mehrheitsgesellschaft hinzu.

Für uns rechtfertigen weder Kultur noch Tradition oder Religion geschlechtsspezifische Diskriminierungen. Wir sind verwundert, dass Ihre Parteien, die einst unsere Interessen vertreten wollten, heute mit reaktionären und ideologischen Kräften in den Dialog treten und ihnen eine politische Bühne bieten und somit dazu beitragen, dass die religiösen und traditionellen, frauenverachtenden Moralvorstellungen, welche uns fesseln, verfestigt werden.

Es kann nicht sein, dass Sie uns nicht unterstützen, wenn wir uns dafür einsetzen, dass muslimisch sozialisierte Mädchen und Frauen dieselben Rechte wie ihre nicht-muslimischen Mitbürgerinnen erhalten.

Noch unfassbarer ist für uns, wenn viele aus Ihren Reihen die Frühsexualisierung und Objektifizierung von Mädchen und Frauen aus falsch verstandener Toleranz zulassen.

Müssen wir Sie daran erinnern, dass Frauenrechte universal, unteilbar und unverhandelbar sind? Sie gelten für alle – unabhängig von Hautfarbe, Herkunft, Konfession oder Kultur.

Die Rechte von Mädchen und Frauen aus den sogenannten muslimischen Gemeinschaften und Familien dürfen weder hier in der Bundesrepublik noch woanders auf dem Globus ignoriert werden. Mädchen und Frauen können nur dann mündige Bürgerinnen werden, wenn sie die Chance erhalten, kritisch zu denken und ihre Lebensrealität dadurch zu hinterfragen. Dafür müssen sie zunächst offen über ihre Erfahrungen sprechen und diese reflektieren dürfen.

Aktuell wird uns – säkularen und atheistischen, muslimisch geprägten Frauen – dieser Prozess auch von Teilen Ihrer Parteien verwehrt. Nicht selten wird uns „antimuslimischer Rassismus“, „Islamophobie“ oder „rechte Hetze“ vorgeworfen. Diese Rhetorik ähnelt sehr der der Islamisten. Sie wird als Knebel verwendet, um die Diskussion und die Kritik an chauvinistischen Unterdrückungsmechanismen zu verhindern. Religionskritik wird als Rassismus denunziert.

Müssen wir Sie daran erinnern, dass Religionskritik eine wertvolle Errungenschaft der Aufklärung ist, die dazu beigetragen hat, dass Frauen und Männer sich von jeglichem Dogmatismus emanzipieren konnten, um eine moderne und humanistische Gesellschaft aufzubauen?

Unsere Ziele sind:
– die Einstellung aller Kooperationen mit politisch-religiösen und nationalistischen Akteuren,
– die Einstellung aller finanzieller Förderungen für islamistische Verbände und Vereine
– der Schutz aller Kinder vor sexistischer Indoktrinierung und vor religiösem Mobbing
– eine kritische Auseinandersetzung mit allen Religionen sowie die aktive Förderung des Säkularismus.

Konkret fordern wir von den angesprochenen Parteien und von allen AkteurInnen der Zivilgesellschaft, Religion grundsätzlich als Privatsache zu behandeln und Religionsfreiheit – d.h. eine Religion auch ablegen sowie frei von Religion leben zu dürfen – als Grundrecht auf alle Kinder zu beziehen.

Weiterhin fordern wir das Verbot aller vermeintlich religiösen, geschlechtsspezifischen Kleidungsvorschriften wie Kinderkopftuch und Vollverschleierung.

Zuletzt muss ein Konzept für einen bundesweiten, verpflichtenden Ethikunterricht für alle SchülerInnen ausgearbeitet werden, unabhängig von der Konfession der Eltern. Denn nur so können die Gleichheit aller BürgerInnen sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt gewährleistet werden. Dem Rassismusvorwurf gegen säkulare und atheistische MigrantInnen muss Einhalt geboten werden!

Mit säkularen Grüßen,
1. Aghdas Shabani, Sozialarbeiterin, Hannover 
2. Ameneh Bamedi, Frauenrechtlerin, Suttgart 
3. Dalile Sarhangi , Frauenrechtlerin, Essen 
4. Farsaneh Parizadehgan, Frauenrechtlerin, Suttgart 
5. Fariba Cheraghloo, Frauenrechtlerin, Dortmund 
6. Fariba Farnousch, Heilpraktikerin, Bonn 
7. Farrokh Ashrafi, Frauenrechtlerin, Essen 
8. Fatma Keser, Studentin, Offenbach am Main 
9. Fateme Tadjdini, Krankenschwester und Mediatorin, Köln 
10. Hamideh Kazemi, iranische Menschenrechtsinitiative, Hamburg 
11. Hamila Vasiri, Mitarbeiterin 2. Autonomes Frauenhaus, Köln 
12. Hellen Vaziri, Informatikerin, Köln 
13. Hourvash Pourkian, Vorsitzende des Vereins Kulturbrücke e. V., Hamburg 
14. Jale Borji, Frauenrechtlerin, Dortmund 
15. Khatereh Karimi, Pädagogin, Mönchengladbach 
16. Mahbube Peukert, Frauenrechtlerin, Dortmund 
17. Mahshid Pegahi, Frauenrechtlerin, Langen (Hessen) 
18. Maryam Alizadeh, Frauenrechtlerin, Essen 
19. Maryam Mousavi, Krankenschwester, Hamburg 
20. Mina Porkar, Architektin, Hamburg 
21. Mitra Fazeli, Informatikerin, Dortmund 
22. Manijeh Erfani-Far, Frauenrechtlerin, Frankfurt am Main 
23. Manijeh Zahedian, Frauenrechtlerin, Dortmund 
24. Mona Eslami, Angestellte, Müllheim am Main 
25. Monireh Kazemi, Frauenrechtlerin, Frankfurt am Main 
26. Naila Chikhi, unabhängige Referentin, Berlin 
27. Nassrin Amirsadeghi, Exiliranerin, DaF – und DaZ-Dozentin, Berlin 
28. Niloofar Beyzaie, Theaterautorin und -regisseurin, Frankfurt am Main 
29. Nosrat Feld, Psychotherapeutin, Hamburg 
30. Pouran Amiry, Frauenrechtlerin, Essen 
31. Rezvan, Moghaddam, Frauenrechtlerin, Berlin 
32. Shaghayegh Kamali, Frauenrechtlerin, Berlin 
33. Shahla Karim Manesh, Frauenrechtlerin, Essen 
34. Shamla Sarabi, Frauenrechtlerin, Essen 
35. Sima Asgari, Frauenrechtlerin, Essen 36. Turan Nazemi, Menschenrechtlerin, Frankfurt am Main 
37. Vajiheh Monadi, Frauenrechtlerin, Essen

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