Von Alex Feuerherdt
Als erste Partei in Deutschland hat die CDU einen förmlichen Beschluss gegen die Israelboykottbewegung BDS gefasst und diese als antisemitisch bezeichnet. Das ist ein wichtiges politisches Signal. Zugleich müssen die Christdemokraten sich fragen lassen, warum sie dann eigentlich den antiisraelischen Kennzeichnungsbeschluss der EU vom vergangenen Jahr mittragen.
Die CDU möge „ihre Missbilligung und Ablehnung jeglicher BDS-Aktivitäten“ erklären und diese als antisemitisch verurteilen, forderten die Antragsteller außerdem. „Jeglichen Aktionen, die Israel feindlich begegnen“, trete die CDU „entschieden entgegen“. Sie bekenne sich „zu der tief empfundenen Freundschaft zu Israel“ und setze sich „auch weiterhin für eine friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Israel und den Palästinensern ein“. Der Antrag wurde auf dem Parteitag vor wenigen Tagen angenommen. Uwe Becker, der Kreisvorsitzende der Frankfurter CDU, kündigte in der Jüdischen Allgemeinen außerdem an, es nicht bei diesem Beschluss zu belassen: „Wir werden uns auch im kommenden Wahlprogramm der CDU gegen Israel-Boykotte aussprechen, damit sich die Haltung der Partei auch im politischen Handeln niederschlägt.“ Das könne beispielsweise bedeuten, Institutionen und Vereinigungen, die die BDS-Bewegung unterstützen, die staatliche Förderung zu entziehen.
Christdemokraten in Gewissensnöten?
Genau das müsste die CDU eigentlich in Gewissensnöte bringen. Denn die vor etwas mehr als einem Jahr von der EU-Kommission verabschiedete Beschluss, dass Produkte israelischer Firmen aus dem Westjordanland, aus Ostjerusalem und von den Golanhöhen bei der Einfuhr in die Europäische Union gesondert gekennzeichnet werden müssen, wurde und wird auch von ihr mitgetragen. Diese Verordnung ist ein indirekter Boykottaufruf gegen Israel – denn sie soll dafür sorgen, dass die betreffenden Waren nicht mehr gekauft, ja, am besten gar nicht erst angeboten werden – und wurde von der BDS-Bewegung deshalb auch als solcher verstanden und begrüßt. Wenn es den Christdemokraten mit ihrer Anti-BDS-Erklärung ernst ist, müssen sie nun darauf hinwirken, dass der Kennzeichnungsbeschluss – der vor allem politisch weit schwerwiegendere Folgen für Israel hat als das Treiben von BDS-Gruppierungen – zumindest deutschlandweit außer Kraft gesetzt wird.
Gegenwind für die BDS-Bewegung
Bereits vor dem CDU-Beschluss kündigten in Deutschland zwei Banken die Konten von BDS-Unterstützern: Die Commerzbank beendete ihre Geschäftsbeziehung mit dem Betreiber der Internetseite Der Semit, die Bank für Sozialwirtschaft (BFS) schloss das Konto der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost. Denn diese gehöre zur BDS-Bewegung, die eine Destabilisierung des Staates Israel zum Ziel habe, was mit den Grundsätzen der BFS unvereinbar sei, erklärte das Kreditinstitut in einer Stellungnahme. In Österreich löste die Bank für Arbeit und Wirtschaft (Bawag) ein Konto des Österreichisch-Arabischen Kulturzentrums (Okaz) auf, das ebenfalls zur BDS-Bewegung gehört und zudem eine Veranstaltung mit der früheren Flugzeugentführerin Leila Khaled von der palästinensischen Terrororganisation PFLP durchgeführt hatte. Überdies annullierte die Erste Bank das Konto von BDS Austria.
In der Jüdischen Allgemeinen forderte der Anwalt und Publizist Nathan Gelbart nach der CDU-Erklärung zu Recht weitere Konsequenzen: „Noch sind allzu viele Vereine von der Finanzverwaltung mit dem Gemeinnützigkeitsstatus ausgestattet, die aber Steuergelder zur Finanzierung ihrer diskriminierenden Ablehnung des Existenzrechts Israels missbrauchen. Auch hier besteht nachhaltig Handlungsbedarf.“ Dabei darf es aber nicht bleiben: Vor allem müssten die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien in der Praxis deutlich machen, dass die Beteuerung von Kanzlerin Angela Merkel, die Sicherheit Israels sei ein Teil der deutschen Staatsräson, nicht bloß ein Lippenbekenntnis war und ist. Das aber geschieht nicht, wenn Maßnahmen wie der Kennzeichnungsbeschluss der EU, mit dem eine Forderung der BDS-Bewegung erfüllt wird, unterstützt und mitgetragen werden.