Erweiterte Suche

Warum Israels Nationalstaatsgesetz nicht rassistisch ist

„Woran genau nehmen die Kritiker Anstoß? Es wird behauptet, das Gesetz sei rassistisch und diskriminiere die in Israel lebenden Minderheiten. Das ist schlicht falsch. Offenbar haben es die Kritiker nicht gelesen und kennen nicht das israelische Grundgesetz. Es lohnt sich, den Text genau zu prüfen. Im Folgenden greife ich die wichtigsten Punkte heraus. (…)

3. ‚Die Verwirklichung des nationalen Selbstbestimmungsrechts im Staat Israel gilt ausschließlich für das jüdische Volk.‘

Für diejenigen, die Israels Gesetze nicht kennen oder nicht verstehen, ist das ‚Rassismus‘. Wohlgemerkt: Hier ist vom kollektiven Selbstbestimmungsrecht die Rede, nicht vom individuellen. Nehmen wir wieder Deutschland als Beispiel. Jeder deutsche Staatsbürger türkischer oder israelischer oder anderer Herkunft hat in Deutschland das individuelle Selbstbestimmungsrecht – und nicht das kollektive.

Das heißt im Extremfall: Deutsche türkischer, israelischer oder anderer Herkunft können in Deutschland keine zweite Türkei oder kein zweites Israel und so weiter gründen. Bezüglich der individuellen Rechte sind in Israel, ebenso wie in Deutschland, alle Staatsbürger gleichberechtigt. Das ist fixiert im »Grundgesetz über die Würde und Freiheit des Menschen.« Wohlgemerkt: des Menschen, nicht allein des jüdischen Menschen. (…)

6. Hebräisch ist die Staatssprache.

Diese Bestimmung wird auch in Israel heftig kritisiert. Ich vergleiche wieder mit Deutschland: Trotz einer großen türkischen Minderheit ist in Deutschland die Staatssprache Deutsch. Wir könnten das deutsche Beispiel um Frankreich, Großbritannien und andere Demokratien erweitern. Trotzdem sind und bleiben in Israel die meisten Formulare mindestens zweisprachig, also auch arabisch. Es bleiben alle amtlichen Schilder dreisprachig: hebräisch, arabisch und mit lateinischen Buchstaben versehen. In Deutschland, Frankreich und so weiter habe ich bislang keine auch türkischen oder arabischen amtlichen Schilder entdeckt. (…)

9. Der Staat Israel betrachtet die Förderung jüdischer Besiedelung als nationalen Wert.

Das klingt nach Annexion des Westjordanlandes. Irrtum. Hier ist allein vom Staat Israel die Rede, und zu dem gehört auch nach israelischem Recht das Westjordanland nicht.“ (Michael Wolffsohn: „‚Heimat des jüdischen Volkes‘“)

Bleiben Sie informiert!
Mit unserem wöchentlichen Newsletter erhalten Sie alle aktuellen Analysen und Kommentare unserer Experten und Autoren sowie ein Editorial des Herausgebers.

Zeigen Sie bitte Ihre Wertschätzung. Spenden Sie jetzt mit Bank oder Kreditkarte oder direkt über Ihren PayPal Account. 

Mehr zu den Themen

Das könnte Sie auch interessieren

Wir sprechen Tachles!

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie einen unabhängigen Blickzu den Geschehnissen im Nahen Osten.
Bonus: Wöchentliches Editorial unseres Herausgebers!

Nur einmal wöchentlich. Versprochen!