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UN-Atomenergiebehörde muss militärische Anlagen im Iran überprüfen

UN-Atomenergiebehörde muss militärische Anlagen im Iran überprüfen„Wenn das Atomabkommen ‚die ausschließlich friedliche Ausrichtung des iranischen Atomprogramms’ sicherstellen soll, muss die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) alle relevanten Anlagen inspizieren können, die sich entweder im Iran selbst oder in vom Iran kontrollierten Gebieten anderswo befinden, einschließlich der militärischen Einrichtungen. Da die iranische Militärindustrie eine wohl dokumentierte und wichtige Rolle bei der Entwicklung der atomaren Fähigkeiten des Landes gespielt hat, kann die Einhaltung des ursprünglich als Gemeinsamer Umfassender Aktionsplan (JCPOA) bekannten Abkommens ohne die Inspektion militärischer Anlagen nicht erfolgreich überwacht werden. Die Vollmacht der IAEA zur Inspektion militärischer Anlagen ergibt sich aus dem vom Iran unterzeichneten rechtverbindlichen Übereinkommen über umfassende Sicherungsmaßnahmen (CSA) und dem dazugehörigen Zusatzprotokoll (AP). Wie alle Länder, die im Rahmen des Kernwaffensperrvertrags den Sicherungsmaßnahmen des CSA unterliegen, ist es auch dem Iran untersagt, den Inspektoren der IAEA den Zugang zu irgendwelchen Anlagen zu verweigern.(…)

Seit dem Abschluss des Atomabkommens haben führende iranische Militärs und Politiker erklärt, sie würden den Inspektoren der IAEA niemals Zugang zu militärischen Standorten gewähren. Diese Haltung widerspricht kategorisch den Maßgaben des Atomabkommens und des CSA. Die Erklärungen der IAEA zeigen, dass die Agentur davor zurückschreckt, Zugang zu militärischen Anlagen zu fordern, obwohl sie dank des CSA und des AP über einzigartige Befugnisse verfügt, Menschen, Orte und Anlagen zu inspizieren. Sie muss ihren Rechten und Pflichten in vollem Umfang nachkommen, um die vollständige Umsetzung des Atomabkommens zu garantieren. (…)

Der Iran hat in der Vergangenheit wiederholt Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsarbeiten in militärischen Anlagen durchgeführt. Es wäre also nachlässig von der IAEA, diese nicht zu inspizieren. Als das geheim gehaltene Atomprogramm des Iran 2003 aufgedeckt wurde, räumte Teheran ein, dass mehrere zur Militärindustrie gehörende Werkstätten an der Entwicklung der entscheidenden Gaszentrifugen beteiligt gewesen seien. Im folgenden Jahr stimmte der Iran einer Überwachung derartiger Anlagen an Militärstandorten durch die IAEA zu. Der Iran hat die Produktion der Komponenten für die Zentrifugen seitdem an andere Standorte verlegt, doch verfügen seine militärischen Anlagen und das Personal dort weiterhin über die relevante Expertise und die entsprechenden Produktionsfähigkeiten. (…)

 Abschnitt T des Atomabkommens legt fest, dass der Iran sich jeder Aktivität enthalten müsse, die ‚zur Planung und Entwicklung eines atomaren Sprengsatzes beitragen könnte’. Die Einhaltung dieser Maßgabe kann nur durch Zugang zu allen relevanten Standorten und Anlagen verifiziert werden. Die oben angegebenen Beispiele demonstrieren, dass diese sich gewöhnlich an militärischen Standorten befinden.“ (Oli Heinonen: „The IAEA’s Right and Obligation to Inspect Military Facilities in Iran“)

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