Wie dem heutigen Kurier zu entnehmen ist, sind für Außenminister Spindelegger in Syrien die “Grenzen der Menschlichkeit” überschritten worden. Deshalb sei eine “Befassung des Internationalen Strafgerichtshofes unerlässlich”. Nun ist es aber so, dass Syrien das Statut des ICC nicht ratifiziert hat und das Gericht Assad daher gar nicht anklagen kann, solange es nicht per Beschluss des UN-Sicherheitsrates damit beauftragt wird – angesichts der Haltung Russlands und Chinas in der Syrien-Krise ist das aber so gut wie ausgeschlossen. Entweder der Außenminister weiß das nicht, was eine überzeugende Demonstration seiner fachlichen Inkompetenz wäre. Oder aber er stellte seine Forderung im besten Wissen, dass es keine Chance auf ihre Umsetzung gibt. Das wäre dann jener Pseudo-Aktionismus, der seit Beginn des Blutvergießens in Syrien nur allzu oft an die Stelle ernsthafter Politik getreten ist und sicherstellt, dass das Regime Assads weiterhin ungehindert morden kann.
PSEUDO-AKTIONISMUS
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