Ein solches hat der Terrorismusexperte Aymenn Jawad al-Tamimi auf seiner Website veröffentlicht. Al-Tamimi führt ein fortlaufendes Archiv über Verwaltungsdokumente von ISIS, die er aus dem Arabischen ins Englische übersetzt. Das Schreiben der ISIS-Behörde bestätigt den Verkauf einer jungen Frau als Sklavin an einen ISIS-Terroristen. Tausende solcher Dokumente wurden ausgestellt – Beweise der Terrorherrschaft über die Frauen, die als Ungläubige gelten und deshalb auf ISIS-Sklavenmärkten verkauft werden dürfen. Laut al-Tamimis Übersetzung hat ein islamisches Gericht in Mossul am 16. August 2016 den ‚Beleg über Eigentümerschaft‘ ausgestellt. (…) Düzen Tekkal hat schon viele solcher Urkunden gesehen. Es gibt drei Kategorien, erklärt sie: Frauen, die als ‚Huren‘ verkauft wurden, dann Frauen, die als ‚Ehefrauen‘ verkauft wurden und dann diejenigen, die als ‚Sklavinnen‘ verkauft wurden. ‚Mit diesen Dokumenten wollen sie sich den Anschein von Legitimität verleihen, zudem sind sie ein psychologisches Druckmittel gegen die betroffenen Frauen‘, erklärt die Menschenrechtlerin.“ (Antje Schippmann: „So verkauft ISIS Frauen auf dem Sklavenmarkt“)
