Der Kurier berichtet heute über die Mitgliederversammlung des deutschen PEN-Zentrums, auf der über einen Antrag debattiert wurde, Günter Grass wegen dessen Ausfällen gegen Israel die Ehrenpräsidentschaft abzuerkennen: »Nach teils kontroverser Diskussion rangen sich die Mitglieder zu der Entscheidung durch, trotz vieler Vorbehalte nicht inhaltlich über das Grass-Gedicht zu diskutieren. Begründung: Die Schriftstellervereinigung habe sich der Freiheit des Wortes verschrieben.« Sollte dies wirklich die Begründung des PEN-Zentrums gewesen sein, muss man sich um die intellektuellen Kapazitäten von Deutschlands Schriftstellern wirklich Sorgen machen. Denn es hieße, dass sie selbst nach »teils kontroverser Diskussion« unfähig waren, zwischen Äpfeln und Birnen zu unterscheiden: In der ganzen Debatte über das umstrittene Gedicht von Günter Grass hat buchstäblich niemand die »Freiheit des Wortes« in Frage gestellt und gefordert, Grass hätte seinen Text nicht veröffentlichen sollen dürfen. Aber was hat das mit der Frage zu tun, ob der Verfasser eines solchen Textes wirklich die geeignete Person ist, einen Schriftstellerverband als »Ehrenpräsident« zu vertreten?
