Im neuen Beitrag für unser Mena-Watch-Lexikon erörtern wir, wie die israelischen Streitkräfte bei der Planung ihrer Operationen gegen die Hamas im Gazastreifen auf eine seit Jahren praktizierte Vorgehensweise setzen, bei der auf jeder Stufe Rücksichtnahmen auf Bestimmungen des humanitären Völkerrechts eine große Rolle spielen.
Die Integration juristischer Fachexpertise in den operativen Planungsprozess ist beispielhaft und braucht keinen Vergleich mit dem Vorgehen anderer westlicher Armeen zu scheuen. Deshalb konstatierte der damalige Generalstabsvorsitzende der US-Streitkräfte, General Martin Dempsey, nach dem Gaza-Krieg 2014, dass Israel »außergewöhnliche Anstrengungen unternommen hat, um Kollateralschäden und zivile Opfer zu vermeiden«.
Trotz der hohen Opferzahlen aus dem Gazastreifen, bei denen nie zwischen zivilen Opfern und Terroristen unterschieden wird, deutet nichts darauf hin, dass sich am israelischen Vorgehen – und an seiner Bedachtnahme auf Fragen des humanitären Völkerrechts – seitdem etwas zum Schlechteren verändert hat.