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Wien: Gerichtliche Abfuhr für Islamverein

Verhandlungsort: Das Landesgericht für Strafsachen in Wien. (imago images/CHROMORANGE)
Verhandlungsort: Das Landesgericht für Strafsachen in Wien. (imago images/CHROMORANGE)

Ein islamischer Verein wollte einem Wiener Gericht weismachen, dass er nichts mit der islamistischen Milli-Görüş-Bewegung zu tun hat. Das hätte er besser lassen sollen.

Im Februar 2019 hatte die Kronen Zeitung in einem Artikel den Verein Islamische Föderation Sultan Ahmet in die Nähe der islamistischen Milli-Görüş-Bewegung gerückt. Dagegen hatte der Verein geklagt und in einem Widerrufsverfahren im Juni 2019 Recht bekommen. Die Kronen Zeitung musste einen Widerruf drucken, was der Verein in einer OTS-Meldung als Sieg feierte. Der Islamismus-Experte Heiko Heinisch berichtete damals für Mena-Watch von diesen Vorgängen:

„Die Verbindungen sowohl der Islamischen Föderation als auch des Vereins Sultan Ahmet zu Milli Görüş und ihrem Gründer Erbakan liegen jedoch offen zutage und es entsteht der Eindruck, hier solle mittels der Gerichte das Image aufpoliert werden.“

Runde zwei

Diese Sicht wurde gestern bestätigt. Die Kronen Zeitung hatte nach Veröffentlichung des Widerrufs einen sogenannten Fortsetzungsantrag gestellt. Deshalb fand vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien die Hauptverhandlung statt. Der Obmann des Vereins Islamische Föderation Sultan Ahmet beteuerte weiterhin, sein Verein habe nichts mit der Milli-Görüş-Bewegung zu tun und kooperiere allenfalls bei Spendensammlungen für das Opferfest mit der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş in Deutschland. Der Richter konnte dieser Argumentation nichts abgewinnen – wenig überraschend angesichts der erdrückenden Beweise, die von der Kronen Zeitung vorgebracht wurden.

Der fragliche Verein ist laut seinen Statuten ein Tochterverein der Islamischen Föderation Wien. Der Obmann des Vereins wird nicht von den Vereinsmitgliedern gewählt, sondern von der Islamischen Föderation Wien eingesetzt, der Verein kann sich nicht selbst auflösen und er „verpflichtet sich, die Statuten der Föderation zu achten und die Anweisungen der Organe der Föderation zu befolgen“ (§1(5)).

Die Islamische Föderation Wien (IFW) selbst war es, die sich in einem Facebook-Posting vom 25. März 2019 zu Milli Görüş bekannte. Sie teilte mit, sie übe „ehrenamtlich die regionale Vertretung der IGMG – Islamische Gemeinschaft Milli Görüş aus“. Schon im Jahr 2012 hatte sich die IFW in einem Werbevideo als Organisation der Milli Görüş vorgestellt. Darin heißt es: „Wir sind uns bewusst, dass denkende, sich bildende, hinterfragende und vertrauenswürdige Generationen nur unter dem Dach von Milli Görüş auch gleichzeitig mit ihren Wurzeln in Verbindung bleiben können.“

Zudem haben sowohl der Verein Sultan Ahmet als auch die Islamische Föderation regelmäßig zum Todestag des Gründers der Milli Görüş, Necmettin Erbakan, am 27. Februar auf ihren Facebook-Seiten Gedenkpostings veröffentlicht. 2019 schrieb der Verein etwa, illustriert mit einem Porträt Erbakans: „Wir gedenken unseres verstorbenen Lehrers (Hoca) im 8. Jahr seines Ablebens“.

Necmettin Erbakans Ziel war es, die „nichtige Ordnung“ (Batil Düzen) durch eine „gerechte Ordnung“ (Adil Düzen) zu ersetzen. Diese gerechte Ordnung könne, so Erbakan, nur eine islamische Ordnung sein. Ein Staat müsse auf einer rein islamischen Grundlage errichtet werden. Die Demokratie hingegen sei, wie jegliche von Menschen gemachte Ordnung, eine „nichtige“. Erbakans Reden und Schriften strotzen zudem vor grob antisemitischen Verschwörungstheorien. So sagte er in einem Interview: „Seit 5700 Jahren regieren Juden die Welt. Es ist eine Herrschaft des Unrechts, der Grausamkeit und der Gewalt.“

Schenkung in Millionenhöhe

Die vielleicht schwerwiegendsten Beweisstücke im gestrigen Verfahren betrafen einen Schenkungsvertrag. Es geht dabei um das Grundstück, auf dem sich Moschee und Vereinsräumlichkeiten der Islamischen Föderation Sultan Ahmet befinden. Dieses Grundstück in der Veronikagasse im 17. Wiener Bezirk wurde 2010 vom Jugendverein Islamische Jugendorganisation Wien erworben, der Vorgängerorganisation des aktuellen Jugendvereins der Islamischen Föderation Sultan Ahmet, nach Angaben des Vereinsvorsitzenden mit Spendengeldern der Vereinsmitglieder. Im Jahr 2014, also nur vier Jahre später, wurde diese Liegenschaft laut Grundbuch dem Verein Immobiliengesellschaft der Muslime in Österreich (IGMÖ) geschenkt. Der Wert der Liegenschaft belief sich zu diesem Zeitpunkt laut einem dem Grundbuch beiliegenden Gutachten auf mehr als eine Million Euro. Ein großzügiges Geschenk, finanziert aus den Spenden der eigenen Mitglieder?

Unterzeichnet wurde der Schenkungsvertrag vom damaligen Vorsitzenden der Islamischen Jugendorganisation und heutigen Vorsitzenden der Islamischen Föderation Sultan Ahmet und von den Vertretungsbefugten der IGMÖ. Zu ihnen gehörten namentlich unter anderem Mehmet Turhan, zum damaligen Zeitpunkt Vorsitzender der Islamischen Föderation Wien, und Kemal Ergün, damals wie heute Vorsitzender der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş (IGMG) in Deutschland.

Der Verein will also eine Immobilie im Wert von über einer Million Euro an einen Verein verschenkt haben, der von Milli-Görüş-Mitgliedern vertreten wurde – obwohl er laut eigenen Angaben mit der Bewegung gar nichts zu tun hat. Ob dem Vereinsobmann bei dieser Aussage gestern bewusst war, was er da dem Gericht weiszumachen versuchte, darf bezweifelt werden. Dem Richter entging es jedenfalls nicht, und er wies den Zeugen darauf hin: Das Geschäftsgebaren des Vereins war zwar nicht Gegenstand des Verfahrens, aber das Verschenken von Immobilienvermögen in Millionenhöhe, das mit Vereinsspenden erworben worden war, an jemanden, der mit dem Verein nichts zu tun hat, würde zumindest den Verdacht der Untreue nahelegen.

Darüber hinaus will der Vereinsobmann die erwähnten Milli-Görüş-Leute nicht persönlich kennen und nie getroffen haben, obwohl dem notariell beglaubigten Schenkungsvertrag, der dem Gericht vorlag, das Gegenteil zu entnehmen ist und die Vertragspartner sich bei der Unterzeichnung getroffen haben mussten – nicht das einzige Mal in der gestrigen Verhandlung, dass der Richter den im Zeugenstand sitzenden Vereinsobmann auf die schwerwiegenden Folgen einer Falschaussage unter Wahrheitspflicht aufmerksam machte.

Kein Persilschein durch österreichisches Gericht

Angesichts der erdrückenden Beweislast wurde das Widerrufsbegehren des Vereins gegen die Kronen Zeitung abgewiesen. Gemäß dem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat er die gesamten Kosten des Verfahrens und die Kosten für eine entsprechende Stellungnahme zu tragen, die in der Kronen Zeitung abgedruckt wird.

Am Ende der Urteilsbegründung stellte der Richter die Frage, warum bei einer so eindeutigen Beweislage überhaupt ein Widerruf begehrt wurde – und beantwortete sie in Richtung des Vereins gleich selbst: „Sie wollten von mir im Namen der Republik einen Persilschein ausgestellt bekommen, dass sie nichts mit Milli Görüş zu tun haben, weil diese Bewegung in Österreich in Verruf ist.“ Die Milli Görüş sei gegen die demokratische Grundordnung gerichtet und gefährde das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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