„Nachdem im Juli 2015 der Atomdeal endlich in Wien unter Dach und Fach gekommen war, machte sich unter Exporteuren voreilig Euphorie breit. In der Goldgräberstimmung übersahen viele, dass einige US-Sanktionen weiterhin aufrechtbleiben. Wobei es vor allem mit den US-Behörden sehr ungemütlich werden kann. Deshalb empfiehlt Claudia Raml, die Verantwortliche für Exportfinanzierung bei der Oberbank (…): ‚Alle Geschäfte in Euro, nichts in Dollar‘ – denn sonst gerät man auf indirektem Weg unter die US-Gerichtsbarkeit. Zudem darf das heimische Unternehmen ‚keinen US-Bezug haben‘, vor allem keinen Standort in Amerika. Woran viele nicht denken: Es sollte auch kein Vorprodukt aus den USA einfließen. (…)
Manche der weiter bestehenden US-Sanktionen betreffen Personen. Deshalb ist immer zu recherchieren, wer der wirtschaftliche Berechtigte bei einem Geschäft ist. Mit einem Strohmann darf man sich also nicht zufriedengeben. Nur große Unternehmen haben eine Software, mit der sie weltweit auf Firmenbücher zugreifen können. Kleineren kann dabei das Wirtschaftsministerium helfen. Es fragt sich nur, wie weit die Nachforschungen gehen müssen. Denn: ‚Wenn Sie tief genug graben, landen Sie irgendwann immer bei den Revolutionsgarden‘, erklärte Raml am Mittwoch bei einer Veranstaltung vom Senat der Wirtschaft in Wien.“ (Karl Gaulhofer: „Wie sich Firmen mit dem Iran die Finger verbrennen können“)