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Iran: Zwei LGBT-Aktivistinnen zum Tod verurteilt

Die LGBT-Aktivistin Zahra Sediqi Hamedani wurd im Iran zum Tode verurteilt
Die LGBT-Aktivistin Zahra Sediqi Hamedani wurd im Iran zum Tode verurteilt (Quelle: Hengaw)

In einem gemeinsamen Verfahren wurden zwei Frauen vom Revolutionsgericht Urmia der »Korruption auf Erden« durch »Förderung der Homosexualität« schuldig gesprochen und sollen hingerichtet werden.

Laut aktuellen Berichten wurden im Iran zwei Aktivistinnen der LGBT-Gemeinschaft wegen Förderung der Homosexualität zum Tod verurteilt. Die 31-jährige als »Sareh« bekannte Zahra Sediqi Hamdani aus Naqadeh und die 24-jährige Elham Chubdar aus Urmia wurden in einem gemeinsamen Verfahren vom Revolutionsgericht Urmia der »Korruption auf der Erde« schuldig gesprochen und sollen hingerichtet werden.

Nach einem Bericht, den die Menschenrechtsorganisation Hengaw erhalten hat, wurde das Urteil vor Kurzem in der Frauenabteilung des Zentralgefängnisses von Urmia verkündet. Die beiden LGBT-Aktivistinnen waren von der Staatsanwaltschaft Urmia am 16. Januar 2022 der »Korruption auf Erden« durch »Förderung der Homosexualität«, »Förderung des Christentums« und »Kommunikation mit gegen die Islamische Republik gerichtete Medien« angeklagt worden.

Zahra Sediqi Hamdani wurde am 27. Oktober 2021 an der Grenze zur Türkei vom Geheimdienst der Revolutionsgarden (IRGC) verhaftet, als sie aus dem Iran flüchten wollte. Nach etwa zweimonatiger Isolationshaft im Gefängnis der IRGC in Urmia wurde sie in die Frauenabteilung des Zentralgefängnisses verlegt. Während ihrer Inhaftierung wurde Hamdani das Recht auf einen Anwalt verweigert. Sicherheitsbeamte drohten ihr mit ihrer Hinrichtung und dem Entzug des Sorgerechts für ihre beiden Kinder. Außerdem wurde sie verbal schikaniert und wegen ihrer Identität und Aussehen beleidigt.

Amnesty International hatte zuvor berichtet, dass die Menschen- und Homosexuellenrechtsaktivistin Zahra Sediqi Hamdani »willkürlich und entgegen internationalen Standards verhaftet und im Zentralgefängnis von Urmia festgehalten wird, und zwar aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer tatsächlichen oder angenommenen Geschlechtsidentität und ihrer Beiträge bzw. ihren Äußerungen in den sozialen Medien zur Verteidigung der Rechte von Homosexuellen, Bisexuellen, Transgender- und intersexuellen Menschen«.

Die Menschenrechtsorganisation Hengaw zeigt sich in ihrer Aussendung äußert besorgt über das Todesurteil gegen die beiden Frauen und erklärte, dass die Staatsanwaltschaft und das Revolutionsgericht von Urmia zu den berüchtigtsten Gerichten für Inhaftierte gehören, die aus politischen, ideologischen oder menschenrechtlichen Gründen angeklagt werden. Solche Fälle im Allgemeinen noch jene von LGBT-Personen im Speziellen erfüllen weder die Standards eines fairen Verfahrens noch respektieren sie die Rechte der Angeklagten, wie Hengaw festhält.

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