„Der Chefankläger des Revolutionsgerichtes in Teheran, Abbas Dschafari Dolatabadi, erklärte laut der staatlichen Nachrichtenagenur Irna den Richterspruch damit, dass es sich bei Hengameh Schahidis Twitternachrichten um ‚verbrecherische Tweets‘ handele. Sie habe damit die Justiz bewusst ‚täglich unverhohlen beleidigt‘. Dafür muss die 43-Jährige jetzt für zwölf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Ihr Anwalt Mustafa Turk Hamedani sagte der Agentur Irna, seine Mandantin dürfe sich zudem nicht in Medien oder online betätigen und vorläufig keiner politischen Gruppierung beitreten.
Die streitbare Journalistin hatte während des iranischen Präsidentschaftswahlkampfs 2009 den reformorientierten Kandidaten Mehdi Karrubi in Frauenfragen beraten. Nach dem umstrittenen Sieg von Amtsinhaber Mahmud Ahmadinedschad und heftiger Proteste wegen Wahlbetrugs wurde sie drei Jahre lang wegen regierungsfeindlicher Propaganda, Teilnahme an verbotenen Versammlungen und Verstoßes gegen die nationale Sicherheit inhaftiert. (…) 2017 war Schahidi abermals einige Monate im Gefängnis, unter anderem wurde sie der Zusammenarbeit mit ausländischen Medien beschuldigt. In offenen Briefen sprach sie später von ‚haltlosen Lügen‘. Gleichzeitig warf sie Politikern des Reformlagers vor, Regierungskritikern die Unterstützung zu verweigern. (…) Unter dem 2013 mit Reformversprechen angetretenen Präsidenten Hassan Rohani hat sich die Lage nicht gebessert. Auf der Rangliste der Pressefreiheit von ‚Reporter ohne Grenzen‘ steht der Iran auf Platz 164 von 180.“ (Bericht der Deutschen Welle: „Fast 13 Jahre Haft für Iranerin wegen Justiz-Beleidigung“)