„Die iranische Justiz hat Shaparak Shajarizadeh wegen ihrer Opposition gegen den Verhüllungszwang zu zwei Jahren Gefängnis und weiteren achtzehn Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Shajarizadeh war zuvor Ende Februar festgenommen worden, weil sie ihr Kopftuch in dem im Norden Teherans gelegenen Stadtteil Gheytarieh abgenommen, an einen Stock gebunden und damit geschwenkt hatte. Als sie am 8. Mai im Rahmen einer außergerichtlichen Maßnahme in der Stadt Kashan – die in der zentraliranischen Provinz Isfahan liegt – gemeinsam mit ihrem neunjährigen Sohn erneut festgenommen wurde, begann sie einen Hungerstreik. Ihr Sohn wurde nach mehreren Stunden freigelassen.
Iranischen Frauen droht die sofortige gewalttätige Festnahme und Inhaftierung, wenn sie sich nicht an die Verhüllungs- und Kleidungsvorschriften halten. Jene, die Frauen mit Säure angegriffen oder als Mitglieder korrupter Staatsbetriebe den Menschen ihr Geld gestohlen haben, werden dagegen nie zur Rechenschaft gezogen und bleiben auf freiem Fuß. Im Artikel 638 des iranischen Islamischen Strafgesetzbuchs heißt es: ‚Jeder, der in der Öffentlichkeit eine haram (sündige) Handlung begeht, soll zusätzlich zu der für die Handlung vorgesehenen Strafe mit zwei Monaten Gefängnis oder bis zu 74 Schlägen bestraft werden; Begeht jemand eine Handlung, die nicht strafbar ist, die aber gegen den öffentlichen Anstand verstößt, soll er lediglich mit mindestens zehn Tagen und nicht mehr als zwei Monaten Haft oder bis zu 74 Schlägen bestraft werden.‘ Und in Artikel 639 des iranischen Islamischen Strafgesetzbuchs heißt es: ‚Die folgenden Personen sollen zu mindestens einem Jahr und nicht mehr als zehn Jahren Haft verurteilt werden … A. Jeder, der eine Stätte der Sittenlosigkeit oder Prostitution einrichtet oder betreibt. B. Jeder, der Menschen ermutigt, der Sittenlosigkeit oder Prostitution nachzugehen.‘“ (Bericht von Iran Human Rights Monitor: „Woman sentenced to prison for protesting compulsory veil“)