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Iranische Menschenrechtsaktivistin zu 33 Jahren Gefängnis verurteilt

Iranische Menschenrechtsaktivistin zu 33 Jahren Gefängnis verurteilt
Nasrin Sotoudeh (Quelle: Iran Journal)

„Die Verurteilung der prominenten iranischen Menschenrechtsanwältin und Frauenrechtsverteidigerin Nasrin Sotoudeh zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Peitschenhieben in einem neuen Verfahren gegen sie ist eine unfassbare Ungerechtigkeit, sagte Amnesty International [am Montag]. Die Strafe, die am 11. März auf der Facebook-Seite ihres Mannes Reza Khandan öffentlich gemacht wurde, bringt ihre Gesamtstrafe nach zwei grob unfairen Gerichtsverfahren auf insgesamt 38 Jahre Haft. Im September 2016 war sie in Abwesenheit in einem anderen Fall bereits zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. ‚Es ist absolut schockierend, dass Nasrin Sotoudeh für ihre friedliche Menschenrechtsarbeit und wegen der Verteidigung von Frauen, die gegen die herabwürdigenden Zwangs-Hijab-Gesetze des Iran protestieren, fast vier Jahrzehnte Gefängnis und 148 Peitschenhiebe erleiden muss. Nasrin Sotoudeh muss sofort und bedingungslos freigelassen und diese obszöne Strafe unverzüglich aufgehoben werden‘, sagte Philip Luther, der Amnesty-International-Direktor für Forschung und Interessenvertretung im Nahen Osten und Nordafrika. (…)

Dies ist das härteste Urteil, das Amnesty International in den letzten Jahren gegen einen Menschenrechtsverteidiger im Iran dokumentiert hat. Dies deutet ganz darauf hin, dass die dortigen Behörden – durch die allgegenwärtige Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen ermutigt – ihre Repression noch weiter verstärken. Nasrin Sotoudeh wurde am 13. Juni 2018 in ihrer Wohnung verhaftet. Diese Woche wurde sie vom Büro für Strafvollstreckung im Teheraner Evin-Gefängnis, wo sie inhaftiert ist, darüber informiert, dass sie in sieben Fällen verurteilt wurde, 33 Jahren im Gefängnis verbringen und 148 Peitschenhiebe erleiden muss.

Zu den Anschuldigungen, die auf ihre friedliche Menschenrechtsarbeit abzielen, gehören: ‚Anstiftung zu Korruption und Prostitution‘, ‚offenes Begehen einer sündigen Handlung durch … Erscheinen ohne Hijab in der Öffentlichkeit‘ sowie ‚Störung der öffentlichen Ordnung‘. Bei ihrer Verurteilung wurde Artikel 134 des iranischen Strafgesetzbuchs angewandt, der es den Richtern ermöglicht, nach eigenem Ermessen eine höhere Strafe als die gesetzlich vorgeschriebene Höchststrafe zu verhängen, wenn einem Beklagter mehr als drei Anklagepunkte zur Last gelegt werden. Im Fall von Nasrin Sotoudeh verhängte der Richter, Mohammad Moghiseh, die Höchststrafe für jede ihrer sieben Anklagen und fügte ihrer Gesamtstrafe noch weitere vier Jahre hinzu, wodurch sie über die gesetzliche Höchstgrenze von 29 Jahren hinaus auf 33 Jahre angehoben wurde.“ (Bericht von Amnesty International: „Iran: Shocking 33-year prison term and 148 lashes for women’s rights defender Nasrin Sotoudeh“)

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