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Wie Influencer die sexuelle Gewalt der Hamas leugnen

Neben der Genozid-Lüge gehört das Leugnen der Hamas-Sexualverbrechen zum antiisraelischen Standardrepertoire
Neben der Genozid-Lüge gehört das Leugnen der Hamas-Sexualverbrechen zum antiisraelischen Standardrepertoire (© Imago Images / ZUMA Press Wire)

Besonders wirkmächtig im modernen Propagandakrieg gegen Israel ist das »Information Laundering«: Durch selektives Zitieren werden etwa UN-Berichte so umgedeutet, dass am Ende sogar die Sexualverbrechen des 7. Oktober in Zweifel gezogen werden können.

»UN-Untersuchungen: Keine Beweise für Vergewaltigungen am 7. Oktober, aber Beweise für Vergewaltigungen und systematische sexuelle Gewalt durch Israel an Palästinensern.« Mit dieser bemerkenswerten Verknappung lässt sich der Kern eines Narrativs zusammenfassen, das jüngst auf reichweitenstarken Instagram-Kanälen wie itidal.de Verbreitung fand. Wer an Agitation im Netz denkt, hat meist das klassische Bild von lautstarken Parolen und rohen Beschimpfungen vor Augen. Diese plumpe Form der Konfrontation ist leicht zu erkennen und prompt zu bekämpfen – wenn die Plattform überhaupt durchgreifen will.

Eine weitaus größere Herausforderung stellt jedoch ein anderes Phänomen dar: die Verbreitung fehlerhafter Darlegungen, die im Gewand von Fußnoten und Behördenberichten auftreten. Hier wird nicht geschrien, sondern referiert. Der Text nutzt das Vokabular der Menschenrechte und erzeugt durch Verweise auf internationale Gremien die formale Wirkung einer Sachdokumentation. Die Dynamik liegt hier nicht im schrillen Tonfall, sondern in einer entstellenden Zitiertechnik: Komplexe, vielschichtige Primärquellen werden durch Selektion und Auslassung in neue Sinnzusammenhänge gerückt.

Wie manipulativ diese Form der Quellenarbeit im konkreten Fall ausfallen kann, lässt sich exemplarisch an einem Beitrag ablesen, der vor wenigen Tagen auf dem Instagram-Profil des Aktivisten Tarek Baé, Chefredakteur von itidal.de, veröffentlicht wurde:

»Forensische Beweise seien keine vorgelegt worden, Überlebende habe man nicht treffen können. Auch Behauptungen über sexualisierte Folter und Genitalverstümmelung bleiben unbestätigt. Wo sexuelle Gewalt festgestellt wurde, ließen sich die Täter nicht identifizieren; einzelne Vorwürfe verwarf die Kommission als falsch oder widersprüchlich.

Auch Pramila Patten, UN-Sonderbeauftragte für sexuelle Gewalt in Konflikten, fand keine schlüssigen Beweise für Vergewaltigung; sie fand jedoch hinreichende Grundlagen« für sexuelle Gewalt an drei Orten durch Hamas oder andere Gruppen, doch sei der Standard nicht erreicht. Reem Alsalem, unabhängige UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, erhielt nur einen Bericht: von Physicians for Human Rights Israel, gestützt auf israelische Quellen samt Armee, dessen Mängel die Gruppe später einräumte. Israel genehmigte seit Dezember 2023 keine Zugangsanfrage für Untersuchungen.«

Baés Aneinanderreihung von Behauptungen hält einer einfachen handwerklichen Überprüfung anhand der zitierten Primärquellen nicht stand. Im englischen Sprachraum oft als »Information Laundering« beschrieben, führt diese Form der Informationsaufbereitung zu einer spürbaren Kontextverschiebung. So ist etwa die Darstellung, die UN-Sonderbeauftragte Pramila Patten habe »keine schlüssigen Beweise für Vergewaltigungen« gefunden, eine geradezu hahnebüchene Deutung des eigentlichen Berichts.

Leerstellen und Kontextverschiebungen

In ihrem offiziellen Dokument vom März 2024 stellte Patten nach wochenlangen Untersuchungen explizit fest, dass »klare und überzeugende Informationen« dafür vorliegen, dass am 7. Oktober an mehreren Orten sexualisierte Gewalt – ausdrücklich einschließlich Vergewaltigungen, sexualisierter Folter und genitalverstümmelnder Grausamkeiten – verübt wurde.

Eine derart eindeutige Formulierung im Ergebnisbericht in ihr Gegenteil zu verkehren, zeugt von einer beachtlichen interpretatorischen Kreativität, die mit den Standards sauberer Zitierweise nur schwer in Einklang zu bringen ist. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet die logistischen Hürden in einem aktiven Kriegsgebiet – in dem die Identifizierung der Toten verständlicherweise Priorität hatte – hier rein formal zur »Abwesenheit von Beweisen« umgedeutet werden.

Umso bemerkenswerter ist die Wahl der Kronzeugin, die in dem Posting zur Stützung der These herangezogen wird: Reem Alsalem, die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Alsalem geriet international selbst massiv in die Kritik, da sie wiederholt öffentlich erklärte, keine unabhängige Untersuchung belege Vergewaltigungen durch die Hamas am 7. Oktober. Stattdessen stufte sie die israelischen Vorwürfe massenhafter sexueller Gewalt als instrumentalisierendes Narrativ zum Zweck der Kriegspropaganda ein.

Alsalems Positionierung steht im offenen Widerspruch zu den Erkenntnissen anderer UN-Gremien sowie umfassender, hunderte Seiten starker unabhängiger Untersuchungsberichte, die den organisierten Einsatz sexualisierter Gewalt durch die Terrororganisation am 7. Oktober als Kriegswaffe dokumentieren. Alsalems Haltung löste weltweite Empörung aus, und freigelassene Hamas-Geiseln wie Ilana Gritzewsky traten vor den UN-Menschenrechtsrat, um sie direkt mit den Verbrechen zu konfrontieren. Ihr wird von Kritikern eine systematische Täter-Opfer-Umkehr und die gezielte Untergrabung der Glaubwürdigkeit israelischer Frauen vorgeworfen.

Fehlende Puzzlestücke

Der Inhalt der von Baè unkritisch übernommenen Formulierung, in der Alsalem Israel »reproduktive Gewalt und einen Femizid im Dienst eines Völkermords« vorwirft, wird hingegen als feststehender Fakt präsentiert. Psychologisch knüpft dieses spezifische Motiv – der Vorwurf des gezielten Verhinderns von Geburten und der Attacken auf unschuldiges Leben – an jahrhundertealte, antisemitische Narrative an. Es wird lediglich neu verpackt und so für ein akademisch-progressives Milieu konsumierbar gemacht.

Hier zeigt sich die methodische Asymmetrie des Framings: Während die belastenden UNO-Berichte von Pramila Patten uminterpretiert werden, gelten Alsalems umstrittene Thesen als dogmatische Wahrheit. Wer unkritisch ihr Zitat übernimmt, Israel setze »systematisch sexuelle, reproduktive und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt« als Kriegsmethode ein, verlässt den Boden einer nüchternen Analyse.

Mit keinem Wort erwähnt der Influencer Baé den Dinah Report (offiziell: A Quest for Justice: October 7 and Beyond), der am 25. Juni 2024 von einer israelischen NGO aus Juristinnen und Genderexpertinnen veröffentlicht wurde. Der symbolträchtige Name Dinah bezieht sich auf die in der Genesis vergewaltigte Tochter Jakobs – ein bewusst gewähltes Motiv für den Anspruch auf Gerechtigkeit und Erinnerung. Der Bericht gilt als umfassendste juristische Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt vom 7. Oktober. Er versteht die Taten als strategisch geplante Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine Methodik ist forensisch: Eidesstattliche Aussagen, medizinische Gutachten und Videomaterial dienen als rechtliche Grundlage für künftige Verfahren, um jede Relativierung des Leids der Opfer zu widerlegen.

Darüber hinaus fällt eine nicht minder gravierende Auslassung Baés ins Gewicht: Seine selektive Quellenauswahl verschweigt, dass die Vereinten Nationen die Hamas – neben anderen bewaffneten palästinensischen Gruppen – aufgrund offizieller Berichte zu konfliktbezogener sexueller Gewalt formell auf ihre globale Schwarze Liste gesetzt haben. Wer den systematischen Einsatz sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe durch diese Gruppen ausblendet, entlarvt die eigene Einseitigkeit.

Am 7. Oktober 2023 führte die Hamas die geschändete, halbnackte Leiche der Deutsch-Israelin Shani Louk einem jubelnden Publikum in Gaza vor und filmte sich stolz dabei. Irgendwie hat der vermeintlich um Vollständigkeit bemühte Baé vergessen, diesen Vorfall zu erwähnen. Seine nahezu 500.000 Follower werden es ihm nachsichtig verzeihen. Die »israelkritische« Huldigung seines Postings in der Kommentarspalte lässt ahnen, dass die Auslassung den Löwenanteil seiner Leser nicht stört, sondern vollends in ihren Ansichten bestätigt.

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