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Weltoffen für Antisemitismus

Staatlich unterstützenwert? BDS-Demonstration für verurteilten Terroristen und mutmaßliches PFLP-Mitglied Salah Hamouri
Staatlich unterstützenwert? BDS-Demonstration für verurteilten Terroristen und mutmaßliches PFLP-Mitglied (© Imago Images / ZUMA Press)

Staatlich alimentierte Kultureinrichtungen fühlen sich in ihrer künstlerischen Freiheit eingeschränkt, weil sie nach dem Anti-BDS-Beschluss des Bundestages keine Steuergelder mehr für die Einladung von „Israelkritikern“ bekommen. Deshalb haben sie ein Plädoyer veröffentlicht, das eine Bankrotterklärung darstellt.

Wenn das jüdische Chanukkafest unmittelbar bevorsteht und arabische Staaten mit Israel ihren Frieden schließen, während der Prozess gegen den antisemitischen Attentäter von Halle kurz vor dem Abschluss steht – was könnte zu einer solchen Zeit in besonderem Maße dagegen sprechen, öffentlich dafür zu plädieren, dass Menschen, die den einzigen jüdischen Staat auf der Welt hassen und verteufeln, staatlich finanzierte Freiräume bekommen?

Nichts, wenn man prominenten Repräsentanten öffentlicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland folgt, von den Berliner Festspielen über das Goethe-Institut und die Kulturstiftung des Bundes bis zum Zentrum für Antisemitismusforschung. Im Gegenteil: Ihr Plädoyer begreifen sie sogar als Teil des gemeinsamen Kampfes „gegen Antisemitismus, Rassismus, Rechtsextremismus und jede Form von gewaltbereitem religiösem Fundamentalismus“, der „im Zentrum unserer Initiative“ stehe.

Wer das für widersprüchlich oder gar befremdlich hält, hat zwar Recht, versteht aber die Diskursgepflogenheiten und Nöte dieser Leute nicht. „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ nennt sich der Arbeitskreis staatlich alimentierter Kulturschaffender, der dazu in seiner Erklärung ausführt: „Mit dem Namen verweisen wir auf Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem die Freiheit von Kunst und Wissenschaft garantiert wird.“

Diese Freiheit sei gefährdet, wenn man der Initiative glaubt, und zwar durch den Staat. Denn seit der Bundestag im Mai 2019 den interfraktionellen Antrag, die BDS-Bewegung als antisemitisch zu verurteilen und ihr öffentliche Räume und Gelder zu verweigern, angenommen hat, würden „durch missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische Positionen verzerrt dargestellt“.

Mbembe wurde nicht ausgegrenzt

Als einziges Beispiel dafür führt das Bündnis – das sich unter anderem bei Stephan Detjen, Chefkorrespondent im Hauptstadtstudio des Deutschlandfunks, Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, und Andreas Görgen, Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amtes, „für fachlichen Rat und Diskussionsbeiträge“ bedankt – die Debatte um den kamerunischen Philosophen und Historiker Achille Mbembe im Frühjahr und Sommer an.

An ihr sei zu beobachten gewesen, wie „wichtige lokale und internationale Stimmen aus dem kritischen Dialog ausgegrenzt werden sollen“. Ein erstaunliches Urteil, wenn man bedenkt, wie regelmäßig und ausführlich Mbembe selbst und seine Verteidiger in großen Medien zu Wort kamen. Ausgrenzung kann man das nur nennen, wenn man bereits den Widerspruch gegen Mbembes Ansichten über Israel, die Shoa und die Apartheid sowie die Kritik seiner Nähe zur BDS-Bewegung dafür hält.

Doch die Kulturschaffenden sprechen von einer „Logik des Boykotts“, die der Anti-BDS-Beschluss des Bundestages ausgelöst habe. Konkret werden sie dabei nicht, stattdessen ist von „marginalisierten und ausgeblendeten Stimmen“ die Rede, von „kultureller Vielfalt“, der „Anerkennung von Differenz“, „aus der nichteuropäischen Welt vorgetragenen gesellschaftlichen Visionen“, „Ambivalenzen“ und vom „Anderssein als demokratischer Qualität“.

Viel Wortgeklimper, um die Dämonisierung und Delegitimierung Israels, die nicht weniger antisemitisch wird, wenn sie jemand aus dem Nahen Osten oder globalen Süden vornimmt, als wertvollen, ja, unabdingbaren Beitrag zu „streitbaren und kontroversen Debatten“ zu qualifizieren. Und dafür auch noch staatliche Gelder haben zu wollen.

Was Kulturschaffende für weltoffen halten

Um es noch einmal zu verdeutlichen: Der Deutsche Bundestag hat nicht dazu aufgerufen, BDS zu verbieten. Er hat lediglich beschlossen, dieser Bewegung und ihr nahestehenden Vereinigungen keine Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, ihre Veranstaltungen nicht zu unterstützen und sie nicht finanziell zu fördern.

Weder Achille Mbembe noch andere „Israelkritiker“ haben ein Auftrittsverbot in Deutschland, und wer sie einladen will, kann das tun. Er sollte nur nicht erwarten, dabei staatliche Unterstützung zu bekommen oder öffentliche Räume beanspruchen zu können. Doch das sieht die „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ offenbar anders.

„Wenn man den ganzen hochtrabenden Wortbombast weglässt“, heißt es treffend in einem Kommentar des Webportals Salonkolumnisten, „dann wurde dieses Plädoyer geschrieben, damit man auch in Zukunft Steuergeld für die Unterstützung von Organisationen und Projekten ausgeben darf, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen“.

Gewiss, die Initiative lehnt nach eigenem Bekunden den Boykott Israels ab. Aber im Rahmen der „Vielstimmigkeit“ möchte sie niemanden daran hindern, zu ihm aufzurufen und weitere BDS-Positionen zu vertreten. Das hält sie für Weltoffenheit, für eine „kritische Reflexion der gesellschaftlichen Ordnungen“ und für eine „Öffnung für alternative Weltentwürfe“, auch wenn ein jüdischer Staat darin keinen Platz hat.

Einen Bundestagsbeschluss, der sich klar gegen die derzeit populärste Variante des Antisemitismus positioniert hat, nämlich die israelbezogene, als Angriff auf die Freiheit von Kunst und Wissenschaft anzusehen und umgekehrt diese Variante für einen Ausdruck von ehrenwerter Vielfalt, Differenz und Ambivalenz zu halten – das ist bodenlos. Und dass mit Andreas Görgen anscheinend auch noch ein hochrangiger Vertreter des Auswärtigen Amtes zu den Beratern des Arbeitskreises gehörte, wie aus dem Plädoyer hervorgeht – er selbst bestreitet eine Mitwirkung –, setzt dem Ganzen die Krone auf.

Faszinierendes Paralleluniversum

Im Windschatten dieser Stellungnahme schoben 300 „Künstler*innen, Wissenschaftler*innen, Schriftsteller*innen und Kulturschaffende, die in Deutschland leben und/oder mit deutschen Kulturinstitutionen zusammenarbeiten“, einen Aufruf mit dem Titel „Wir können nur ändern, was wir konfrontieren“ nach – mittlerweile haben mehr als 1.000 Personen die Petition unterschrieben.

 In Ton und Inhalt ist sie noch deutlich schärfer als die Stellungnahme der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“. So heißt es beispielsweise, der Bundestagsbeschluss werde „als Mittel eingesetzt, um marginalisierte Positionen zu verzerren, zu verleumden und zum Schweigen zu bringen“, und habe „praktisch ein Klima der Zensur geschaffen“.

Die Initiatoren behaupten, Kulturschaffende würden „routinemäßig dazu aufgefordert, BDS zu verurteilen, um in Deutschland arbeiten zu können“, und Kulturinstitutionen würden „immer mehr von Angst und Paranoia getrieben“, zeigten sich „anfällig für Selbstzensur“ und schlössen „in vorauseilendem Gehorsam kritische Positionen durch Nichteinladung aus“.

Es gebe eine „Verleumdung von Individuen durch unbegründete Antisemitismusvorwürfe“ sowie eine „übereifrige Überwachung der politischen Ansichten von Kulturschaffenden aus dem Nahen Osten und dem globalen Süden“. Dabei handle es sich um „Racial Profiling durch die Hintertür“.

Es ist ein faszinierendes Paralleluniversum, in dem solche Ansichten zu Hause sind und nicht der Antisemitismus das Problem ist, sondern der „Antisemitismusvorwurf“. Man fühlt sich in dieser Szene, in der die „Israelkritik“ noch in ihrer rabiatesten Form zum guten Ton gehört, tatsächlich als Opfer staatlicher Gängelei, wenn mal etwas genauer hingesehen und nicht mehr jedes Projekt finanziert wird, in dem Israel als Ausgeburt von Rassismus, Kolonialismus und Apartheid dämonisiert wird.

Und noch einmal: Niemand hindert Kulturschaffende an der Einladung von Ihresgleichen, die den jüdischen Staat verachten. Nur haben sie dabei auf eigene Rechnung zu wirtschaften.

Die beiden Stellungnahmen sind bezeichnend für das Milieu, dem sie entstammen – ein Milieu, in dem auch BDS zu Hause ist. Sie sind der Versuch, jene Diskurshoheit vollständig zurückzuerobern, von der durch den Bundestagsbeschluss überraschend ein Stück verloren gegangen ist. Dabei geht es allerdings gar nicht um die „marginalisierten und ausgeblendeten Stimmen“, nicht um „kritischen Dialog“ und nicht um „kulturelle Vielfalt“.

Es geht auch nicht um Israelis und Palästinenser. Die Statements sind vielmehr selbstreferentiell und spiegeln in erster Linie die Befindlichkeiten ihrer Urheber und Unterstützer wider. Antisemitismus in seiner israelbezogenen Variante ist für sie ein Teil ihres progressiven Selbstverständnisses. Deshalb reagieren sie so aggressiv.

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