„Was steht also drin im Gesetz? Wenn man genau hinguckt, steht nichts furchtbar Umstrittenes darin, jedenfalls sollte es nicht umstritten sein. Zunächst einmal bestätigt es den jüdischen Kalender als Feiertagskalender des Staats Israel und den Unabhängigkeitstag, den Gedenktag für die gefallenen israelischen Soldaten und den Holocaustgedenktag als [nichtreligiöse] Feiertage. Weiter schreibt es die besondere Verbindung zwischen Israel und den Juden in der Diaspora fest. Dies ist alles nichts Neues.
Umstrittener war die Regelung bezüglich der hebräischen Sprache, die erstmals als Israels einzige Amtssprache festgelegt wurde. Diesen Status teilte sie bislang mit der arabischen Sprache. Kritiker haben erklärt, die arabische Sprache sei ‚herabgestuft‘ worden. Ganz streng genommen stimmt das. Doch stellt das Gesetz nicht nur klar, dass der arabischen Sprache ein ‚Sonderstatus‘ zugebilligt wird, sondern auch, dass ‚diese Bestimmung dem Status, den die arabische Sprache vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes innehatte, nicht abträglich ist‘.
Dass Hebräisch die erste Sprache im jüdischen Staat ist, versteht sich von selbst, und sie ist es seit der Gründung Israels stets gewesen. Es ist die Sprache öffentlicher Diskussionen, der Beratungen in der Knesset (einschließlich der Reden der arabischen Abgeordneten), der abendlichen Nachrichten, der Kultur, der Gerichte, der Universitätsseminare und der Gesetze. Dies zu ratifizieren, ist eine ganz gewöhnliche Angelegenheit, entsprechende Entscheidungen wurden in Ländern wie Spanien und Frankreich vor langem gefällt. Außerdem legt die klarstellende Klausel eindeutig fest, dass die Herabstufung der arabischen Sprache bestenfalls symbolischer Natur sein kann. Hierin ‚das Ende der Demokratie‘ zu erblicken, ist Unsinn.
Auch die Klausel, der zufolge ‚das Recht zur Ausübung des nationalen Selbstbestimmungsrechts ausschließlich beim jüdischen Volk liegt‘, hat bei Kritikern für viel Aufregung gesorgt. Doch versteht sich das bei einem jüdischen Staat im Grunde von selbst. Worauf könnte die Ausübung eines ‚nationalen‘ Selbstbestimmungsrechts der nichtjüdischen Bevölkerungen in Israel hinauslaufen, wenn nicht auf die Auflösung des jüdischen Staats?
Und welches demokratische Land gewährt 20 Prozent seiner Bevölkerung ein nationales Selbstbestimmungsrecht? Sieht man von einigen geringfügigen Beispielen ab, gewähren die USA keiner Minderheit ein derartiges Recht. In Israel hat die jüdische Mehrheit ein derartiges Recht nie gewährt und nie versprochen und hätte das auch nie tun können oder sollen. Solange die Rechte der Einzelnen weiterhin garantiert werden, stellt diese Klausel keinen Verstoß gegen demokratische Prinzipien dar und mit ‚Rassismus‘ oder ‚Apartheid‘ hat sie schon gar nichts zu tun. Und diese Rechte werden durch die Grundgesetzte, die die verfassungsrechtliche Realität in Israel ausmachen, garantiert. (…)
Nochmals: Man kann beschließen, dass man die Juden niemals hätte ermutigen sollen, sich in ihrem historischen Stammland anzusiedeln, und dass die Existenz einer Institution, die dies weiterhin tut und ihnen im Gegenzug sogar die Staatsbürgerschaft und finanzielle Unterstützung anbietet, unerträglich ist. Doch dann sollte man sich auch nicht als Zionist oder Unterstützer Israels bezeichnen. Der Aufbau einer jüdischen Heimstätte, die auf Hoheit, Kultur und Besiedlung beruht, ist stets der Hauptzweck des Landes gewesen. Und dies sollte sich nicht in seinen Grundgesetzen niederschlagen?“ (David Hazony: „Everything You’ve Heard About Israel’s Nation State Bill Is Wrong“)