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Verbot der Hamas-Fahne: Fortschritt oder Symbolpolitik?

Junge Frau trägt Hamas-Flagge auf antiisraelischer Demonstration in Deutschland
Junge Frau trägt Hamas-Flagge auf antiisraelischer Demonstration in Deutschland (© Imago Images / Florian Schuh)

Die deutsche Bundesregierung hat sich auf ein Verbot der Hamas-Fahne geeinigt. Doch das droht reine Symbolpolitik zu bleiben, wenn die Infrastruktur der antisemitischen Terrororganisation nicht angetastet wird.

Im Mai dieses Jahres schoss die Hamas wieder einmal ihre Raketen auf Israel, und erneut bemühte sich die israelische Armee, die Strukturen und das Personal der palästinensischen Terrororganisation mit Militärschlägen so unschädlich wie möglich zu machen.

Elf Tage lang dauerten die Angriffe der Gotteskrieger auf den jüdischen Staat diesmal – elf Tage, an denen es einmal mehr auch zu hasserfüllten Manifestationen gegen Israel kam, auch in Österreich und Deutschland.

Auf Kundgebungen wurden antisemitische Parolen gerufen und israelfeindliche Transparente gezeigt, mehrere junge Erwachsene warfen Steine auf die Fensterfront im Eingangsbereich der Synagoge in Bonn und verbrannten eine Israel-Flagge. Vor der Synagoge in Münster setzte eine etwa 15-köpfige Gruppe ebenfalls eine israelische Flagge in Brand.

Bei mehreren Demonstrationen waren auch Flaggen der Hamas zu sehen: ein kalligrafischer weißer Schriftzug des islamischen Glaubensbekenntnisses, der Schahada, auf grünem Hintergrund. Wer diese Flagge zeigt, wirbt für die antisemitische Organisation, deren Ziel bekanntlich die Vernichtung des jüdischen Staates ist. Untersagt war das in Deutschland bislang nicht.

„Klares Zeichen an unsere jüdischen Bürger“

Ende Mai trat Armin Laschet mit der Forderung, das zu ändern, an die Öffentlichkeit. „Diese Fahne, die für Terrorismus steht, muss verboten werden“, sagte der CDU-Vorsitzende und Kanzlerkandidat der Union. Sie dürfe „nicht auf deutschen Straßen gezeigt werden“.

Deshalb sollte der Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuchs so erweitert werden, dass nicht nur das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verboten ist, sondern auch das von Symbolen terroristischer Vereinigungen.

Beim Koalitionspartner SPD zeigt man sich dieser Forderung gegenüber aufgeschlossen. Nach Informationen der Tageszeitung Die Welt erging am 7. Juni ein Brief der sozialdemokratischen Justizministerin Christine Lambrecht an Innenminister Horst Seehofer (CSU), in dem es hieß:

„Mir erscheint es notwendig, die erforderlichen Verbotsverfahren möglichst rasch voranzubringen, zumal dann auch die zu Recht problematisierte Verwendung von Symbolen dieser Vereinigungen rechtssicher strafrechtlich geahndet werden kann.“

Nun haben sich die Regierungsparteien auf ein Verbot der Flaggen der Hamas und auch der ebenfalls terroristischen Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) geeinigt. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, erklärte, der Rechtsstaat müsse den antisemitischen Demonstrationen von Mai eine rasche und dezidierte Antwort erteilen.

„Es freut mich sehr, dass die SPD sich unserer Initiative angeschlossen hat. Damit senden wir auch ein klares Zeichen an unsere jüdischen Bürgerinnen und Bürger.“

Bleibt die Infrastruktur der Hamas in Deutschland unangetastet?

Doch so sehr es zu begrüßen ist, wenn die Flagge der antijüdischen Hamas nicht mehr gezeigt werden darf, so sehr stellt sich auch die Frage, ob es sich dabei nicht vor allem buchstäblich um Symbolpolitik handeln würde.

Schließlich gab es beispielsweise bei den regelmäßigen Aufmärschen am „Al-Quds-Tag“ in Berlin in der Vergangenheit ebenfalls zuweilen die polizeiliche Auflage, keine Flaggen der libanesischen Terrororganisation Hisbollah zu präsentieren. Von der Polizei wurde das jedoch nicht konsequent durchgesetzt. Ob aus Unwillen oder Unfähigkeit, sei dahingestellt.

Ohne Frage ist es unerträglich, wenn auf Kundgebungen die Kennzeichen von Organisationen präsentiert werden, die Juden im Allgemeinen und dem jüdischen Staat im Besonderen nichts als den Tod wünschen. Allerdings bleibt ein Flaggenverbot eine oberflächliche Maßnahme, wenn die Strukturen der betreffenden Vereinigungen und Parteien nicht oder nur unzureichend angetastet werden.

So verbot Innenminister Seehofer Anfang Mai zwar die islamistische Organisation Ansaar International, deren Spendensammlungen auch der Hamas zugutekommen. Doch das Netzwerk von Vereinen und Initiativen, die in Deutschland zugunsten der Terrororganisation ungehindert Gelder in Millionenhöhe eintreiben, ist weitaus größer, wie zuletzt etwa der Spiegel recherchierte.

Das Hisbollah-Verbot als Vorbild?

Ein Betätigungs- oder Organisationsverbot für eine terroristische Vereinigung samt ihren Vereinen, die sie tragen und unterstützen, ist juristisch zwar eine komplexe Angelegenheit. Aber letztlich schafft nur diese Maßnahme die Voraussetzungen, um bestehende Strukturen tatsächlich zu zerschlagen. So wie beim Hisbollah-Verbot, das Ende April des vergangenen Jahres in Deutschland erlassen wurde.

Dieses ging mit Razzien einher: Mehrere Moscheen und Räumlichkeiten von Vereinen, die in Deutschland die Infrastruktur der Hisbollah bilden sollen, wurden durchsucht, ebenso die Wohnungen führender Funktionäre.

Die Rechtsfolgen beschrieb das Innenministerium so: „Kennzeichenverbote, Verbot jeder versammlungsrechtlichen Aktivität, Vermögensbeschlagnahme und Einziehung des Vermögens.“ Die unmittelbare Konsequenz war auch, dass die Organisatoren der „Al-Quds-Tages“ in Berlin ihre Anmeldung für den Aufmarsch, der am 16. Mai 2020 stattfinden sollte, sofort zurückzogen.

Die fragwürdigen Gegenargumente von Linken

Bezeichnend ist es derweil, wie nicht wenige Linke aus dem antirassistischen und vermeintlich propalästinensischen Lager argumentieren, wenn es um die Hamas-Flagge und deren Verbot geht.

Da wird beispielsweise eingewandt, die Schahada finde sich schließlich auch auf anderen, ähnlichen Fahnen – etwa jener von Saudi-Arabien –, die deshalb schon optisch kaum von jener der Hamas zu unterscheiden seien. Es handle sich nun einmal um ein Glaubensbekenntnis und damit um eine religiöse Botschaft, die nicht nur von der Hamas beansprucht werde. Ein Verbot setze damit ein falsches Zeichen und treffe auch Muslime, die es nicht mit der Hamas hielten.

Die Frage, welche Organisationen und Vereinigungen es eigentlich genau sind, die sich wie das fundamentalistische Saudi-Arabien ein islamisches Glaubensbekenntnis buchstäblich auf die Fahne schreiben und es als politisches Symbol verwenden, wird dagegen von solchen Linken eher selten gestellt.

Dabei ist die Antwort erhellend: Außer der Hamas zählen auch die Hisbollah, die Taliban, Al-Qaida, Boko Haram, Hisb-ut-Tahrir, Al-Shabab und Al-Nusra dazu – allesamt Terrororganisationen. Auch der „Islamische Staat“ wäre zu erwähnen. Es geht hier also keineswegs nur um eine religiöse Botschaft.

Auf den israelfeindlichen Demonstrationen im Mai waren Flaggen mit der Schahada häufig zu sehen. Sollten Linke angesichts der Tatsache, dass so viele antisemitische und islamistische Organisationen dieses Glaubensbekenntnis zum zentralen Bestandteil ihrer Symbolik gemacht haben, nicht das Bedürfnis verspüren, auf Distanz zu gehen?

Und selbst wenn es nur um eine religiöse Aussage ginge: War die Religionskritik nicht einmal eine der vornehmsten Aufgaben der Linken? Warum sieht man von ihr ab, wenn es um islamistische Manifestationen geht, die sich gegen Israel richten? Weil man heimlich damit einverstanden ist?

Ein Verbot der Hamas-Flagge würde zwar bei rigoroser Durchsetzung das Symbol einer antisemitischen Terrororganisation von den Straßen verschwinden lassen. Das Problem ist jedoch ein deutlich weitergehendes. Die Infrastruktur der Hamas in Deutschland müsste ebenfalls angetastet werden, denn ansonsten ist ein Flaggenverbot nur von begrenztem Nutzen. Schließlich löst sich die Hamas nicht einfach auf, nur weil man ihre Kennzeichen nicht mehr sieht.

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