Die Taliban erließen eine neue Strafprozessordnung, mit der eine Vier-Klassen-Justiz etabliert und die Sklaverei offiziell wieder eingeführt wird, während Frauen nicht mehr als eigene Rechtssubjekte angesehen werden.
Im Januar verabschiedeten die Taliban in Afghanistan eine international kaum wahr genommene neue Strafprozessordnung, die es in sich hat. Nicht nur wird dort festgeschrieben, was seit ihrer Machtübernahme ohnehin längst tägliche Praxis ist, nämlich die völlige Entrechtung von Frauen und Mädchen, die im engeren Sinne eigentlich gar keine Rechtssubjekte mehr sind. Sie unterstehen wahlweise der Aufsicht ihrer Väter oder Ehemänner, können beliebig bestraft und geschlagen werden und dürfen sich in der Öffentlichkeit nur noch sehr begrenzt aufhalten – und dann auch nur unter einer Burka.
Da Frauen quasi als Besitz der Männer gelten, haben diese auch so gut wie jedes Recht, sie zu bestrafen und zu schlagen. Einzig Knochen sollten dabei nicht gebrochen werden, so die Verordnung. Geschieht dies doch, könnte den Tätern unter Umständen eine Strafe drohen, die sich auf maximal fünfzehn Tage Gefängnis begrenzt.
Vier Klassen
Besonders bemerkenswert an der Verordnung allerdings ist, dass fortan die afghanische Gesellschaft in vier Klassen geteilt wird, für die jeweils unterschiedliches Recht gilt: Religiöse Gelehrte, Eliten, Mittelklasse und Unterschicht. Außerdem spricht sie ausdrücklich von »Freien und Sklaven«.
»Die Verordnung verwirft ausdrücklich den Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz«, erklärte dazu das Georgetown Institute for Women, Peace and Security. »Rechtliche Konsequenzen richten sich nach dem sozialen Status und nicht nach dem Verhalten. Eliten erhalten lediglich Verwarnungen oder Vorladungen, während ärmere Menschen mit Gefängnis, Einschüchterung und Körperstrafen rechnen müssen. Diese kodifizierte Hierarchie institutionalisiert Diskriminierung und stellt sicher, dass die am stärksten Ausgegrenzten mit den härtesten Strafen rechnen müssen.«
Religionsgelehrte, also die Taliban selbst, können von Gerichten nur »ermahnt«, nicht aber bestraft werden. Der Richter soll sie in einem Schreiben darüber aufklären, dass sie Unrecht begangen hätten. Das war es dann auch, während Mitglieder der zweiten Klasse, der Elite, vor Gericht erscheinen müssen, um sich die Abmahnung direkt aus dem Mund des Richters anzuhören. Kurzum: Wer Mitglied dieser oberen zwei Klassen ist, muss, egal für welches Verbrechen, fortan keinerlei Bestrafung fürchten. Derweil werden die unteren Klassen mit ganz anderem Maß behandelt. Während für die dritte Klasse Haft vorgesehen sind, soll für die letzte und unterste die Prügelstrafe gelten.
Diese Bestimmungen beziehen sich auf das, was die Taliban als Gerichte bezeichnen, während es den Imamen gleichzeitig gestattet ist, die in der Scharia vorgesehenen Huddud-Strafen zu vollziehen, ebenso wie dies Vätern und Ehemännern bei ihren Töchtern oder Ehefrauen erlaubt ist. Laut Georgetown Institut sollen der Verordnung zufolge auch »Herren« die Rechts- und Strafgewalt über ihre Sklaven bzw. Unfreien innehaben. Außerdem stellt die Verordnung alle Formen von Dissidenz und Opposition gegen das Taliban-Regime unter schwerste Strafen.
Und nicht nur das: Strafbar macht sich fortan auch jeder, der nicht umgehend auch nur den geringsten Verdacht, ein Nachbar oder Bekannter verhalte sich nicht regimetreu, den Behörden meldet. In Artikel 24 heißt es: »Wer Zeuge subversiver Versammlungen oder Beratungen von Gegnern des Systems wird oder davon Kenntnis erlangt, aber weder persönlich dagegen vorgeht noch die zuständigen Behörden des Emirats informiert, gilt als Straftäter; der Richter verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.«
Die Verordnung sei deshalb, so das Georgetown Institut, »eine Rechtsordnung, in welcher der Wert eines Menschen je nach Klasse variiert, körperliche Bestrafung für die Armen normalisiert wird und Versklavung rechtlich anerkannt wird«. Dies alles widerspräche nicht nur grundsätzlich allen entsprechenden UN-Verordnungen der ohnehin schon problematischen Kairoer Erklärung der Menschenrechte, sondern auch den Ideen und der Praxis des Islamischen Rechts.
Women in Afghanistan, inspired by Iranian women, are now burning portraits of Taliban leaders in the streets and chanting “Death to the Taliban.”
This comes after the Taliban legalized slavery and allowed husbands to physically punish wives and children.pic.twitter.com/blENnvk4Wn
— Dr. Maalouf (@realMaalouf) February 23, 2026
Noch radikaler
Wie alle entsprechenden Verordnungen und Erlasse der Taliban, die ergingen, nachdem der Westen ihnen 2021 Afghanistan überlassen hatte, spricht auch diese Verordnung eine klare Sprache: Die Taliban sind nicht etwa, wie damals aus interessiertem Munde zu hören war, moderater geworden, sondern im Gegenteil noch radikaler, als sie es in ihrer ersten Herrschaftszeit in den 1990er-Jahren waren.
Schritt für Schritt bauen sie Afghanistan in eine dystopische Hölle auf Erden um, in der selbst Grundrechte, die, so dachte man in der Moderne, zumindest auf dem Papier überall Gültigkeit haben, mit Füßen getreten oder ganz bewusst aufgehoben werden. Dass es seit Januar auf diesem Planeten nun einen Staat gibt, in dem eine Vier-Klassen-Justiz herrscht, Frauen nicht mehr als eigene Rechtssubjekte angesehen werden und die Sklaverei offiziell wieder eingeführt wurden, müsste eigentlich zu einem weltweiten Aufschrei führen. Aber nichts dergleichen geschieht und so werden sich die Taliban sicherlich schon ihre nächsten Schritte überlegen.
Vor Kritik etwa aus Europa brauchen sie sich kaum zu fürchten. Diese wäre, so sie überhaupt getätigt würde, ohnehin völlig zahnlos, und aus guten Gründen hält man sich vornehm zurück. Man möchte es sich mit den Machthabern in Kabul nicht verscherzen, sollen sie doch auch weiterhin abgeschobene Flüchtlinge aufnehmen. Schließlich versprechen die deutsche Bundesregierung und ihre österreichischen Amtskollegen ja, die »Abschiebeoffensiven« nach Afghanistan weiter fortsetzen zu wollen. Dafür aber sind sie auf das Wohlwollen und die Kooperation der Taliban angewiesen.






