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Spanien: Israelboykott verstößt gegen Grundrechte

Demonstration der antisemitischen BDS-Bewegung in Madrid
Demonstration der antisemitischen BDS-Bewegung in Madrid (© Imago Images / NurPhoto)

Der Oberste Gerichtshof hat in einem grundlegenden Urteil Boykottaktionen gegen Israel als diskriminierend eingestuft.

In den vergangenen Jahren haben Dutzende spanische Gerichte Israel-Boykotte von Gemeinden, gemeinnützigen Organisationen und anderen Gruppierungen abgelehnt. Nun hat das Oberste Gericht des Landes entschieden, dass die BDS-Bewegung zum Boykott Israels eine »Diskriminierung« darstellt, die »gegen die Grundrechte verstößt«. Unabhängig davon verabschiedete das spanische Parlament vergangene Woche ein Gesetz, das die öffentliche Finanzierung von Organisationen verbietet, die »Antisemitismus fördern«. Das Gesetz stützt sich auf die Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) für Antisemitismus, in der einige Formen der Israelkritik als Beispiele für Antisemitismus genannt werden.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs, das am 20. September erging und vergangenen Dienstag veröffentlicht wurde, bezieht sich auf eine Berufung der pro-palästinensischen gemeinnützigen Organisation Associacion Interpueblos gegen das Urteil einer niedrigeren Instanz aus dem Jahr 2020, das eine spezifische Boykottaktion gegen Israel als diskriminierend bezeichnet hatte.

ACOM, eine spanische pro-israelische Non-Profit-Organisation, die mehrere Einrichtungen wegen Diskriminierung verklagt hatte, wertete das Urteil als großen Sieg. Spanien war einst eine Brutstätte der als BDS bekannten Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung gegen Israel. Eine Reihe von Urteilen untergeordneter Gerichte habe diesen Trend zwar eingedämmt, sich aber nur auf Einzelfälle bezogen und daher nur eine begrenzte Wirkung gehabt, so die Gruppe. Das jetzige Urteil werde jedoch als rechtlicher Präzedenzfall für alle künftigen Urteile gelten.

Vor der infrage stehenden Berufung hatten pro-palästinensische Gruppen in Spanien aus Furcht vor einer gerichtlichen Niederlage und damit der Schaffung eines Präzedenzfalls keine solche Schritte beim Obersten Gericht eingeleitet. »Auch für uns war es ein Risiko, aber unser Anwaltsteam hat hart gearbeitet und das Risiko in einen historischen Erfolg verwandelt«, schrieb ein ACOM-Sprecher. Diese Entscheidung des spanischen Höchstgerichts ähnelt der Politik in Frankreich, wo Bestrebungen, Israel zu boykottieren, im Jahr 2003 zur Verabschiedung eines Gesetzes führten, das diese als diskriminierend und verfassungswidrig erklärt.

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