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Pakistan: Lynchmord wegen angeblicher Gotteslästerung

Oft sind es Vorwürfe über angebliche Koranschändungen, die in Pakistan zu Lynchmorden führen. (© imago images/Pond5 Images)
Oft sind es Vorwürfe über angebliche Koranschändungen, die in Pakistan zu Lynchmorden führen. (© imago images/Pond5 Images)

In Pakistan wurde zwar noch nie ein Todesurteil wegen Blasphemie ausgeführt, immer wieder werden Beschuldigte aber gelyncht.

Im Nordwesten Pakistans wurde ein Tourist aus einem anderen Landesteil von einem wütenden Mob gelyncht, nachdem ihm vorgeworfen worden war, den Koran geschändet zu haben.

Das Opfer, Mohammad Ismail, war in einem Hotel in Madyan zu Gast, einer Ortschaft in der nordwestlichen Provinz Khyber Pakhtunkhwa. Lokale Muezzins sollen die Behauptung verbreitet haben, Ismail habe Seiten aus dem Koran verbrannt, worauf dieser in die lokale Polizeistation gebracht wurde. Daraufhin attackierte ein wütender Mob das Gebäude und griff Polizisten an, bevor es ihm gelang, Ismail aus der Polizeistation zu verschleppen. Er wurde auf der Straße zu Tode geprügelt, die Leiche mit Öl übergossen und in Brand gesteckt. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen, bislang aber noch keine Tatverdächtigen ausfindig machen können.

Todesstrafe für Blasphemie

Pakistan gehört zu jenen Ländern, in denen bei einer Verurteilung wegen Blasphemie die Todesstrafe droht. Entsprechende Gesetze wurden in den 1980er Jahren eingeführt. Obwohl es zahlreiche Verfahren gibt, wurde noch nie eine Hinrichtung wegen Gotteslästerung durchgeführt. Von islamistischen Hetzern verbreitete Vorwürfe der Beleidigung des Islams führen aber immer wieder zu außergerichtlichen Lynchmorden.

So ist es erst einen Monat her, dass ein Mob einen 72-jährigen Christen attackierte und im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen erlag. Auch ihm war vorgeworfen worden, Koranseiten verbrannt zu haben. Über fünfhundert Menschen sollen am Angriff auf das Haus des Opfers beteiligt gewesen sein, mehr als hundert von ihnen wurden infolge der tödlichen Attacke von Sicherheitsbehörden wegen Verstößen gegen die Antiterrorgesetzgebung verhaftet.

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