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Nennt Amnesty International Genozid beim Namen?

Spendenaufruf von Amnesty International in der Wiener Wochenzeitung Falter
Spendenaufruf von Amnesty International in der Wiener Wochenzeitung Falter (Quelle: Rafael Singer)

Was angesichts seines Berichts zum 7. Oktober 2023 davon zu halten ist, dass die Amnesty International in einem Spendenaufruf mit dem Spruch »Wir nennen Genozid beim Namen« wirbt.

In einem Spendenaufruf in der Wiener Wochenzeitung Falter wirbt Amnesty International mit dem Spruch »Wir nennen Genozid beim Namen« in Bezug auf den Israel-Hamas Krieg im Gazastreifen. Der kürzlich von Amnesty veröffentlichte Bericht zu den Gräueltaten der Hamas vom 7. Oktober 2023 stellt die Behauptung nun auf die Probe.

Der Bericht der Menschenrechtsorganisation erschien über ein Jahr nach der Veröffentlichung ihrer Genozidvorwürfe gegen Israel und nur wenige Tage nach einem vergleichbaren Bericht über den Angriff der Schnellen Eingreiftruppen (RSF) auf das Flüchtlingslager Zamzam im Sudan, der zwischen dem 11. und 13. April 2025 erfolgte. Amnesty stellte keine Erklärung dafür bereit, warum es über zwei Jahre dauerte, das Dokument zu verfassen, das fast zur Gänze auf Videoaufnahmen aufbaut, die bereits am 8. Oktober 2023 verfügbar waren. Laut Recherchen des US-Medienunternehmens The Free Press dürfte die Verzögerung auf Widerstand innerhalb der Organisation zurückzuführen sein.

In Übereinstimmung mit anderen Menschenrechtsorganisationen beschuldigt Amnesty zwar die Hamas und andere palästinensische bewaffnete Gruppierungen mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit, meidet aber sorgfältig den Begriff »Genozid«. Jede der über dreißig Verwendungen des Worts im Bericht bezieht sich ausschließlich auf Israel und soll wohl gegenüber potenziell enttäuschten Lesern betonen, dass der eigentliche Bösewicht nicht in Vergessenheit geraten ist.

Dabei wäre ein Genozidbericht über den 7. Oktober 2023 so viel einfacher zu argumentieren gewesen. Der Terrorangriff weist alle Merkmale eines Völkermords auf, die dem israelischen Vorgehen im Gazastreifen abgehen.

Genozidale Rhetorik

Musste Amnesty in seinem Bericht über Israel aus dem Zusammenhang gerissene Zitate und arglistige Auslegungen instrumentalisieren, um israelischen Politikern nie geäußerte Vorhaben unterzujubeln, so wäre aufseiten der Hamas keinerlei intellektuelle Unredlichkeit dieser Art nötig gewesen.

So allgegenwärtig ist genozidale und entmenschlichende Rhetorik, dass es schwierig wäre, Hamas-Vertreter zu finden, die sich daran nicht beteiligen. Bei der Suche muss man denn auch nicht weitergehen als bis zur Präambel der Hamas-Gründungscharta: »Israel wird existieren, bis der Islam es auslöschen wird.« Artikel 7 dieser Charta lässt keinen Zweifel daran, wie diese Auslöschung aussehen soll:

»Die Islamische Widerstandsbewegung [Hamas] strebt die Verwirklichung der Verheißung Allahs an […]: ›Der Tag des Jüngsten Gerichts wird nicht kommen, bis Muslime gegen die Juden kämpfen (und die Juden töten). Dann wird sich der Jude hinter Steinen und Bäumen verstecken. Die Steine und Bäume werden sagen: O Muslim, O Diener Allahs, hinter mir ist ein Jude, komm und töte ihn.‹«

Diese Haltung spiegelt sich häufig in den Reden führender Hamas-Mitglieder wider. Um nur einige Beispiel zu nennen:

  • Fathi Hamad, Mitglied des Politbüros und ehemaliger Innenminister, sagte 2018: »Wir freuen uns auf […] die Säuberung Palästinas vom Schmutz der Juden« und auf die Errichtung eines islamischen Kalifats, »sobald die Nation von ihrem Geschwür – den Juden – geheilt ist«. Wenige Wochen später forderte er die Muslime dazu auf, »zionistische Juden« zu töten, wo immer man sie fände.
  • Yahya Sinwar, mittlerweile getöteter Hamas-Anführer und Hauptarchitekt des 7. Oktober 2023, sagte 2017: »Vorbei ist die Zeit, in der die Hamas darüber diskutierte, Israel anzuerkennen. Jetzt wird die Hamas darüber diskutieren, wann wir Israel auslöschen werden.« In einer öffentlichen Rede ein Jahr darauf versprach er: »Von uns hier in Gaza wird [Israel] niemals irgendetwas anderes bekommen als Waffen, Feuer, Märtyrertum, Tod und Verderben.«
  • Khalil Al-Hayya, Sinwars Stellvertreter und Nachfolger, verkündete 2024: »Das zionistische Regime hat der ganzen Welt bewiesen, dass es der Inbegriff des Bösen und der Unruhe in der Region ist, und die ganze Welt sollte versuchen, dieses Geschwür auszurotten.«

Top-down und vorsätzlich

Während Amnesty International keine Beweise für angeordnete Kriegsverbrechen seitens Israel vorlegen konnte – keine Whistleblower-Aussagen, keine enthüllten schriftlichen Befehle, keine Protokolle oder Richtlinien –, bereitete die Hamas ihre Terrorinvasion bereits im Jahr 2017 vor. Schon damals zielte der Plan auf die Ermordung von sechshundert Zivilisten ab und beinhaltete die Liveübertragung von Gräueltaten sowie Angriffe auf die Kibbuzim mit der Absicht, Geiseln zu nehmen.

Behauptungen, wonach die Hamas ausschließlich Militärposten ins Visier genommen hätte und Verbrechen an israelischen Zivilisten von nachziehenden Palästinensern oder eigenständig handelnden Hamas-Kämpfern begangen worden seien, halten den Tatsachen nicht stand.

In einem sechsseitigen, von Yahya Sinwar handschriftlich im August 2022 verfassten Dokument, das von den Israelischen Verteidigungsstreitkräften (IDF) in Gaza sichergestellt wurde, gibt der Hamas-Chef explizite Anweisungen zur Invasion, die schließlich 2023 durchgeführt wurde.

Im zweiten und dritten Absatz betont Sinwar die Bedeutung entsetzlicher Bilder, sowohl um Euphorie unter Palästinensern, israelischen Arabern und der »gesamten islamischen Nation« zu schüren, als auch um unter israelischen Juden Angst und Schrecken zu verbreiten. Zu den Gräueltaten, die Hamas-Kommandanten »gezielt durchführen« – also planen, filmen und auf sozialen Medien verbreiten – sollen, gehören Erschießungen aus nächster Nähe, »die Abschlachtung von Menschen mit Messern« (d. h. Enthauptungen) und »das Niederbrennen ganzer Nachbarschaften oder eines Kibbuz«.

Weitere Dokumente, die bei getöteten Angreifern vom 7. Oktober gefunden wurden, aber auch abgefangene Mitteilungen lassen keinen Zweifel zu: Die Umsetzung der von Sinwar ersehnten Verbrechen war nicht etwa Zufall, sondern das Ergebnis der akribischen Befolgung seiner Befehle. Eine handschriftliche Notiz in der Tasche eines Hamas-Kommandanten forderte etwa seine Kämpfer auf, so viele Juden wie möglich zu töten, sie zu enthaupten und ihre Körper zu verstümmeln. Ein anderes Dokument war ein Gefechtsbefehl, wonach eine maximale Zahl an zivilen Opfern im Kibbuz Alumim angeordnet wurde.

In anderen abgefangenen Nachrichten vom 7. Oktober 2023 weist der Hamas-Kommandant Abu Muhammed seine Truppe an, Häuser in Brand zu stecken: »Ich will, dass der ganze Kibbuz in Flammen steht.« Ein anderer Kommandant, Abu Al-Abed, befiehlt seinen Kämpfern ebenfalls, »alles in Brand zu stecken«.

Mehrere Kommandanten erinnern daran, die »Szenen des Schreckens« zu filmen und zu verbreiten. Einer befiehlt seinem Team: »Schneidet ihnen die Kehlen durch […] so, wie ihr ausgebildet wurdet.« Auch ausdrücklich genozidale Anweisungen finden sich in den Nachrichten. Ein Kommandant namens Abu Muath ordnet seinen Kämpfern an: »Tötet jeden, dem ihr begegnet«; ein weiterer, Abu Al-Baraa, mahnt: »Schlachtet sie ab. Vernichtet die Kinder Israels.« Es gibt auf israelischer Seite kein Pendant zu solchen Aufforderungen zu Gewalt, Zerstörung und Massenmord.

Indizien für Kriegsverbrechen

Genozid setzt die Absicht voraus, eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören, daher würde man erwarten, dass ein solches Unterfangen von weitreichenden, vorsätzlichen Tötungen von Zivilisten begleitet wird. Gräueltaten dieser Art gab es in fast allen vergangenen Völkermorden, wobei Chinas Kampagne der Zwangssterilisierung von Uiguren in Xinjiang, die keinerlei Ähnlichkeit mit dem hat, dessen Israel im Gazastreifen bezichtigt wird, möglicherweise die einzige Ausnahme darstellt.

Amnestys bester Versuch, vorsätzliche Tötungen palästinensischer Zivilisten zu belegen, basiert auf fünfzehn der israelischen Luftwaffe zugeordneten Luftschlägen, bei denen die Organisation »keine Hinweise auf ein militärisches Ziel« feststellen konnte. Nur sechs der Zuordnungen werden durch forensische Beweise untermauert. In mindestens einem dieser sechs Fälle gab es ein sehr leicht erkennbares militärisches Ziel, nämlich den ranghohen Kommandanten der Al-Quds-Brigaden Shaldan al-Najjar. Dass al-Najjars Identität und militärische Zugehörigkeit Monate vor der Veröffentlichung von Amnestys Völkermordbericht bekannt waren, spricht Bände über die Qualität der zugrunde liegenden Recherche.

Im dritten Kapitel des Berichts Debunking the Genocide Allegations des Begin-Sadat-Zentrums untersuchen die Autoren eine der umfassendsten Datenbanken zu mutmaßlichen israelischen Kriegsverbrechen, finden aber nur eine relativ geringe Anzahl an Tötungen von Zivilisten, die überhaupt durch forensische Beweise gestützt werden – geschweige denn überführende Beweise –, mit insgesamt 27 palästinensischen und sieben ausländischen Opfern.

Zum Vergleich: Der New Yorker veröffentlichte im vergangenen Jahr eine Datenbank möglicher Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak und in Afghanistan. Die Journalisten erstellten eine Liste von 781 möglichen Kriegsverbrechen von Vergewaltigungen bis Massenmorden mit über 1.800 mutmaßlichen Opfern.

Die Liste besteht ausschließlich aus Fällen, bei denen ein ausreichender Anfangsverdacht bestand, um Ermittlungen der US-Armee einzuleiten. In 151 Fällen fanden interne Ermittler genügend Beweise, um eine Strafbarkeit festzustellen, darunter 39 Fälle von Mord und siebzehn Fälle von Mehrfachmord mit insgesamt 129 identifizierten Opfern. Darin nicht enthalten sind mehrere aufsehenerregende Vorfälle wie die Tötungen in Falludscha im Jahr 2003 (siebzehn Tote) oder der Militäreinsatz in Ishaqi im Jahr 2006 (mindestens elf Tote), die nach Ansicht der Ermittler nicht der erforderlichen Beweislast eines hinreichenden Tatverdachts entsprachen und somit fallen gelassen wurden.

Auch wenn in den kommenden Monaten und Jahren weitere Beweise von Kriegsverbrechen ans Tageslicht kommen dürften, schnitt das israelische Verhalten im Krieg somit selbst nach westlichen Standards vergleichsweise gut ab. Das gilt insbesondere, da alle oben genannten Beispiele mutmaßlicher IDF-Vergehen (auf Basis der derzeitigen Informationslage) entweder durch rechtmäßige Angriffe auf militärische Ziele oder eine Kombination aus mangelhafter nachrichtendienstlicher Informationslage, schlechter Koordination und zu nachlässiger Anwendung der Einsatzregeln plausibel erklärt werden können. Daraus entstandene fahrlässige Todesfälle können zwar trotzdem strafbar sein, ihnen fehlt aber die besondere Absicht, die Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sämtliche in Artikel 8 des Römischen Statuts definierten Kriegsverbrechen kennzeichnet.

Doppelte Standards

Dasselbe kann für andere Konfliktschauplätze im Nahen Osten nicht gesagt werden. Allein im letzten Jahr wurden wir gleich mehrmals Zeuge davon, wie sich konfessioneller Hass in genau jene Art von Kriegsverbrechen übersetzt, wie man sie in einer Vernichtungskampagne erwarten würde:

  • Zwischen dem 6. und 10. März führten Angriffe sunnitischer Regierungstruppen gegen Alawiten in der Küstenregion Syriens laut dem Syrian Observatory for Human Rights (SOHR) zum Tod von über 1.500 Zivilisten. Die meisten wurden demnach wegen ihrer religiösen Zugehörigkeit hingerichtet. Nicht einmal eine Woche der Kämpfe führte zu Dutzenden von Human Rights Watch verifizierten Videos, die außergerichtliche Tötungen dokumentieren. Amnesty International berichtete, vermied aber den Begriff Genozid.
  • Zwischen dem 13. und 20. Juli führten Zusammenstöße in der syrischen Stadt Suwayda zwischen drusischen Milizen und Regierungstruppen laut SOHR zu über 2.000 Toten. Die Menschenrechtsorganisation schätzt, dass mehr als achthundert drusische Zivilisten von Sicherheitsbeamten des Verteidigungs- und Innenministeriums außergerichtlich hingerichtet wurden. Mehrere Videos dokumentieren explizit sektiererisch motivierte rechtswidrige Tötungen. Amnesty International berichtete, vermied aber den Begriff Genozid.
  • Am 26. Oktober eroberten die Schnellen Eingreiftruppen (RSF) die Stadt El Fasher von den Sudanesischen Streitkräften (SAF). In den darauffolgenden Tagen begingen die arabischen RSF-Kämpfer Massenverbrechen gegen die Zivilbevölkerung und nahmen dabei insbesondere nichtarabische Gemeinschaften wegen deren ethnischer Identität ins Visier. Unzählige Videos außergerichtlicher Tötungen und anderer Misshandlungen wurden in den sozialen Medien verbreitet. Einige glaubwürdige, wenn auch noch unbestätigte Schätzungen sprechen von über 60.000 Toten.
    Sollte diese Zahl bestätigt werden, würde das bedeuten, die RSF hätten in einer Stadt mit einem Zehntel der Einwohnerzahl des Gazastreifens in nur wenigen Tagen so viele Menschen getötet wie Israel den notorisch unzuverlässigen Angaben des Hamas-Gesundheitsministeriums in Gaza zufolge in zwei Jahren. Amnesty International berichtete, vermied aber den Begriff Genozid.

Der Kontrast zwischen diesen Beispielen und dem Gazastreifen könnte kaum größer sein. Jeder dieser Fälle lieferte innerhalb weniger Tage zahlreiche Videoaufnahmen eindeutiger Kriegsverbrechen. Der gesamte Krieg im palästinensischen Küstenstreifen lieferte bislang keine einzige.

Der Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 hingegen reiht sich klar in das regionale Muster maßloser Gewalt ein. Allein die offensichtlichsten, auf Video festgehaltenen und von Amnesty International verifizierten Kriegsverbrechen beinhalten die versuchte Enthauptung eines verletzten Zivilisten in seinem Haus, mehrere Fälle von Terroristen, die Granaten in zivile Schutzräume werfen, Dutzende Fälle von Terroristen, die auf zivile Fahrzeuge feuern und Dutzende Erschießungen offensichtlicher Nichtkombattanten aus nächster Nähe – einschließlich am Boden liegende Verletzte und fliehende, sich versteckende oder von Terroristen gefangen genommene, unbewaffnete Zivilisten.

Somit liegt mehr Beweismaterial für vorsätzliche Tötungen von Zivilisten an dem einen Tag des Hamas-Einfalls in Israel vor als aus zwei Jahren dessen, was Amnesty den »meist-dokumentierten Genozid der Geschichte« nennt.

Genozid beim Namen nennen

Mit der Veröffentlichung des jüngsten Berichts wird Amnesty International wohl behaupten, seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein, die am 7. Oktober 2023 begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu benennen. Aber die Organisation ist sich selbstverständlich des Wirkungspotenzials gewisser Begriffe bewusst. Als der israelische Zweig von Amnesty International dem jüdischen Staat Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische Säuberung vorwarf, der Einstufung als Genozid jedoch widersprach, wurde er unter der Anschuldigung von »anti-palästinensischem Rassismus« suspendiert.

Mehr als zwei Jahre nach dem schlimmsten Massaker an Juden seit dem Holocaust hält Amnesty International daran fest, den 7. Oktober 2023 nicht als Genozid benennen zu wollen, während die von der Organisation gegen Israel vorgebrachten Argumente im Vergleich dazu geradezu lächerlich wirken.

Nähme man den von Amnesty für ihren Spendenaufruf gewählten Slogan »Wir nennen Genozid beim Namen« ernst, dann hieße das, Amnesty verwende den Begriff »Genozid« ohne Zögern überall dort, wo die Faktenlage eine solche Verwendung rechtfertigen würde. Man kann zwar nicht behaupten, die Organisation verwende den Begriff zögerlich, aber der Gedanke, dies geschehe in Anlehnung an irgendeine reale Faktenlage, ist schlicht widersinnig.

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